Ein 43-Jähriger muss sich derzeit vor Gericht verantworten. Er soll seine Freundin mehrfach unter Alkoholeinfluss brutal verprügelt haben. Die Staatsanwaltschrift spricht von einem „Martyrium“.

Es sind deutliche Worte, die die Staatsanwältin im Prozess wegen versuchten Totschlags gegen einen 43-Jährigen in ihrem Schlussplädoyer findet, als sie die Geschehnisse in einer Flüchtlingsunterkunft in Steinheim und am Bahnhof in Bietigheim-Bissingen bewertet: Sie spricht von einem Fall, der „erschrocken macht“, von einer „toxischen Beziehung, die von Gewaltbereitschaft geprägt ist“ – nur wenige Wochen, nachdem der Angeklagte und seine Freundin vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen waren. Sie forderte daher eine Haftstrafe von sieben Jahren.

 

Kopf gegen Glasscheibe geschlagen

Nach ihrer Ansicht hat die Verhandlung am Landgericht Heilbronn die Anklagevorwürfe bestätigt. Zunächst habe der Mann seine Frau Ende Mai 2022 mit 1,8 Promille im Blut in dem gemeinsamen Zimmer in einer Unterkunft in der Lammgasse in Steinheim mehrfach geschlagen, gewürgt und an die Wand gedrückt. Schläge seien ihm nicht nachzuweisen, doch sprächen Nasenbein- und Rippenbrüche sowie Blutspuren dafür.

Elf Tage später habe der Angeklagte die Frau am Bahnhof in Bietigheim-Bissingen erneut misshandelt: Er habe sie mit Fäusten ins Gesicht geschlagen und an den Haaren von einer Bank gezogen. Seine Erklärung, er sei eifersüchtig gewesen, da sie mit anderen Männern gesprochen habe, stimme nicht. Eine Zeugin sagte aus, der Schlag sei „aus dem Nichts gekommen“. Mehrfach habe der Angeklagte zudem den Kopf der Frau gegen eine Trennscheibe gestoßen.

Obwohl danach ein Annäherungsverbot bestand, habe der Angeklagte die Frau nur zwei Tage später in der Unterkunft erneut heimgesucht und „ein Martyrium erleiden“ lassen. Eine halbe Stunde lang habe er seine Frau mit Schlägen malträtiert. Zudem habe er sein Opfer mehrfach gewürgt und ihren Kopf gegen die Toilette geschlagen. „Dabei schrie er: Ich werde dich töten. Ich werde verrecken, aber vorher verreckst du“, zitierte die Staatsanwältin seine Worte.

Das Opfer trägt 50 Verletzungen davon

Nur durch die von den Schreien alarmierten Nachbarn und die Polizei sei Schlimmeres verhindert worden. Die Frau habe rund 50 Verletzungen davongetragen, eine davon sei sogar lebensgefährlich gewesen. „Der Angeklagte hatte mindestens bedingten Tötungsvorsatz. Er hat schon eine siebenjährige Haftstrafe wegen Totschlags hinter sich, als er mit nur einem Schlag einen Menschen getötet hat“, so die Staatsanwältin, die auch auf den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hinwies, als der Mann sich nicht habe festnehmen lassen wollen. Es sei für sie unverständlich, dass die Frau im Prozess ihren Mann habe schützen wollen.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hielt die die Staatsanwältin nicht für Erfolg versprechend, da der Angeklagte kein Deutsch spreche, und nicht an Sitzungen teilnehmen könne. Dafür plädierte nämlich die Verteidigung: „Er spricht kein Deutsch, weil er nie die Chance hatte, es zu lernen.“ Eine Therapie sei sinnvoll, da der 43-Jährige seine Frau liebe und unter Alkoholeinfluss ausraste. Sie trage eine Mitverantwortung, da sie ihn zu sich eingeladen habe und sagte: „Bring Alkohol mit.“ Der Anwalt sprach sich für eine Haftstrafe von maximal vier Jahren aus. Am morgigen 8. Februar soll das Urteil verkündet werden.