Prozess um Wasserwerfer Mappus-Mails als Beweismittel angefordert

Im Prozess um den Wasserwerfer-Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten am „schwarzen Donnerstag“ will der Rentner Dietrich Wagner als Nebenkläger auftreten. Sein Anwalt fordert Einsicht in die Mappus-Mails.
Stuttgart - Hat der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wirklich keinen Einfluss auf den Polizeieinsatz am „schwarzen Donnerstag“ im Schlossgarten genommen? Diese Frage dürfte nun auch im Prozess um den folgenschweren Wasserwerfer-Einsatz vor dem Landgericht Stuttgart aufgeworfen werden. Zum Verfahren gegen zwei leitende Polizeibeamte, die wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt sind, sollen auch die der Öffentlichkeit bisher unbekannten Mails von Mappus aus dem Herbst 2010 hinzugezogen werden. Der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann sieht darin „wichtige Beweismittel bezüglich der Verantwortlichkeit des Polizeieinsatzes“ und hat daher Akteneinsicht beantragt.
Mann vertritt den Stuttgarter Dietrich Wagner, der seit dem Wasserwerfereinsatz weitgehend erblindet ist. Das Bild des Rentners mit den blutenden Augen ging damals durch alle Medien. Wie der Anwalt jetzt dem Landgericht mitgeteilt hat, will Wagner sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Die „sachgerechte Aufklärung“ sei für ihn in mehrerlei Hinsicht bedeutsam, etwa im Blick auf Schadenersatzansprüche. Zugleich vertritt Mann die Ansicht, dass nicht nur eine fahrlässige, sondern eine schwere Körperverletzung im Amt vorliegen dürfte. Die beiden Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.
Anwalt will „eigene Bewertung vornehmen“
Um die Mappus-Mails wird bereits seit Monaten gerungen. Sie waren im Spätsommer 2012 im Staatsministerium sichergestellt worden. Die Grünen im Landtag hatten Einblick gefordert, um noch offene Fragen zum Polizeieinsatz zu klären. Dies hatte die Staatsanwaltschaft abgelehnt, da es keinen Untersuchungsausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ mehr gebe. Seither erwägen die Grünen, ein zweites solches Gremium einzurichten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat die Auswertung der Mails „keine Hinweise auf politische Einflussnahme“ ergeben. Sie zeigten zwar, dass Mappus „Kenntnis von den Umständen des geplanten Einsatzes hatte und regelmäßig informiert wurde“, es habe aber nicht festgestellt werden können, dass er auf Termin oder Art und Weise des Einsatzes Einfluss nahm. Wie die Grünen reagiert nun auch Mann mit Misstrauen: Er wolle lieber eine „eigene Bewertung vornehmen“, da es zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft schon wiederholt zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sei.
„Mappus vor Ort“ – ein Fehler der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat derweil einen Fehler in den Akten zum „schwarzen Donnerstag“ eingeräumt. Dadurch war der Verdacht entstanden, Mappus habe sich an jenem Tag – entgegen seiner bisherigen Darstellung – doch im Schlossgarten aufgehalten. In einem Protokoll des polizeilichen Funkverkehrs heißt es: „18.11 Uhr: PF (Polizeiführer) teilt dem Leiter EA 3 (Einsatzabschnitt) mit, dass sich Herr Ministerpräsident Mappus vor Ort befindet und persönlich mit Einsatzkräften sprechen will.“ Der Ex-Regierungschef sei definitiv nicht im Park gewesen, erklärte dazu eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ursache der falschen Darstellung sei ein Missverständnis bei der Übertragung des Funkverkehrs: Aus „der Minister“ – gemeint: Innenminister Heribert Rech – und „der Präsident“ - Polizeichef Siegfried Stumpf – sei „der Ministerpräsident“ geworden; in einem zusammenfassenden Bericht sei dann der Name Mappus eingefügt worden.
„Das darf nicht passieren“, sagte die Sprecherin. Der politisch brisante Fehler war indes niemandem aufgefallen, obwohl das Protokoll bereits zu den Akten gehörte, auf deren Grundlage die Staatsanwaltschaft entschied, nicht gegen Mappus und weitere Regierungsmitglieder zu ermitteln. Inzwischen habe man einen klarstellenden Vermerk hinzugefügt, hieß es.
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