Zwei Firmen streiten sich um das Design einer Klobürste. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall befassen.

Stuttgart - Man kann sich vor Zivilkammern der Gerichte um fast alles streiten: um die Höhe des Zauns zwischen zwei Grundstücken, ums Erbe, um Schadenersatz, um Schmerzensgeld, um ausstehende Zahlungen, über Kaufverträge – und manchmal auch über Klobürsten. Jetzt hatte sich der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart mit dem WC-Accessoire zu befassen.