Prozess vor Bundesgerichtshof Erfolg für Umweltverband: Karlsruhe entscheidet über Verbrenner-Aus für Mercedes

DUH-Chef Jürgen Resch im Landgericht Stuttgart: Dort brachte er die Klage, über die nun verhandelt wird, ins Rollen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Umweltverband DUH hatte nur Außenseiterchancen, als er Mercedes zum Verbrenner-Aus ab 2030 zwingen wollte. Nach vier Jahren ist er nun zum Bundesgerichtshof durchgedrungen.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau : Klaus Köster (kö)

Der Bundesgerichtshof Karlsruhe, das oberste deutsche Instanzengericht in Straf- und Zivilprozessen, wird am 2. März 2026 über eine spektakuläre Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandeln, die Mercedes den Verkauf von Verbrennerfahrzeugen ab 31. Oktober 2030 endgültig verbieten lassen will. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte unserer Zeitung die Ansetzung des Termins über die Klage.

 

Sowohl das Landgericht (LG) als auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatten die Klage klar abgewiesen. Zur Überraschung mancher Juristen aber gab der Bundesgerichtshof einer Nichtzulassungsbeschwerde der DUH statt und signalisierte damit, dass er die Fragestellung, die in der Klage aufgeworfen wird, für wesentlich relevanter hält als die Gerichte der beiden Vorinstanzen. Deshalb wird Mercedes nun im Frühjahr darum kämpfen müssen, auch nach Herbst 2030 Verbrennerautos bauen zu dürfen. Auf dem Termin wird auch über eine parallele Klage der DUH gegen BMW verhandelt, die von den Vorinstanzen in München ebenfalls abgewiesen worden war.

Die DUH setzte vor Jahren Dieselfahrverbote durch, die in Stuttgart bis heute gelten. Foto: dpa/Jens Büttner

Die DUH beruft sich in ihrer Klage auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, wonach das deutsche Klimaschutzgesetz verfassungswidrig sei, soweit es die Belastung durch die Minderung des CO2-Ausstoßes zu einem erheblichen Teil auf die Zeit nach 2030 verschiebe. Dadurch werde von dem CO2-Budget, das der Menschheit noch verbleibe, in den kommenden Jahren so viel aufgebraucht, dass die künftigen politischen Handlungsspielräume später umso stärker beschränkt sind. Dies mache später harte Einschränkungen der Freiheitsrechte zur CO2-Verringerung notwendig.

Klage gegen Mercedes war abgeschmettert worden

Das OLG Stuttgart wies die Berufung der DUH gegen die Entscheidung des LG nicht nur zurück, es schmetterte sie geradezu ab. Sie sei „zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (…) und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht geboten ist“. Schließlich habe die EU bereits beschlossen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent unter die des Jahres 1990 senken zu wollen. Dabei verweisen die Richter auch auf das geplante Verbrennerverbot der EU, durch das nach gegenwärtigem Stand ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden dürfen. Über eine Verschiebung oder Lockerung wird derzeit aber intensiv diskutiert.

DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger, der schon 2018 die bis heute gültigen Dieselfahrverbote in Stuttgart gerichtlich durchgesetzt hatte, gab bereits Einblicke in die Argumentation, die man vor dem Bundesgerichtshof anwenden wolle. Zwar binde das Pariser Klimaschutzabkommen unmittelbar nur die Staaten. Für die Emissionen, die dabei eingespart werden sollten, seien jedoch auch Unternehmen verantwortlich. Daraus erwachse für Unternehmen eine „Pflicht, ihr unternehmerisches Handeln am Erhalt der Lebensgrundlagen unseres Planeten auszurichten“. Die Kläger, die drei DUH-Chefs Jürgen Resch, Sascha Müller-Kraenner und Barbara Metz, berufen sich dabei auch auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, das durch drohende Einschränkungen wegen heute unzureichender Anstrengungen für den Klimaschutz beeinträchtigt werde.

Mercedes: Gut, dass die Frage gerichtlich geklärt wird

Mercedes erklärte unserer Zeitung zu der Klage, man begrüße es, dass der BGH nun grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären werde, wie etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Klimaschutz sei dabei eine „gesamtgesellschaftliche Verantwortung über alle Lebensbereiche hinweg“. Deshalb habe der Gesetzgeber aus den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens zunächst nationale CO2-Budgets abgeleitet und diese dann auf alle Wirtschaftssektoren, darunter den Verkehr, aufgeteilt. „Er hat jedoch keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert.“ Welche Anstrengungen von welchen Akteuren zu schultern seien, um die Klimaziele für Deutschland insgesamt zu erreichen, sei eine „politische Frage, die nicht durch punktuelle Entscheidungen von Zivilgerichten beantwortet werden kann“.

Die Annahme der Revision durch die Bundesrichter bedeutet keine Vorfestlegung der Karlsruher Richter. Bei der Entscheidung über die Zulassung der Revision ging es nicht um die Erfolgsaussichten der Prozessparteien, sondern darum, ob es um eine Rechtsfrage geht, die von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die Bundesrichter können eine Revision im Grundsatz selbst dann zulassen, wenn sie der konkreten Klage kaum Erfolgsaussichten beimessen, eine Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage aber für geboten halten.

Dabei kämpft die DUH für ein Ziel, das Mercedes-Chef Ola Källenius vor vier Jahren noch selbst ausgegeben hatte: 2030 wollte der Konzern möglichst nur noch E-Autos bauen. Dieses Ziel hat der Konzern im vergangenen Jahr angesichts der schwachen Nachfrage nach E-Autos aber zurückgenommen.

Ein vorgezogenes Verbrenner-Aus würde Mercedes wie BMW vor massive Probleme stellen, fehlt es doch nach wie vor an Nachfrage für die vollelektrischen Fahrzeuge. Überdies beschäftigt Mercedes viele Tausend Mitarbeiter mit der Fertigung von Verbrennerfahrzeugen und ihren Antrieben, für die wesentlich mehr Menschen benötigt werden als beim E-Auto.

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