Ein Geschäftsmann aus Waiblingen, der Geschäfte mit Reihenhäusern gemacht hat, ist vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs freigesprochen worden.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Das Waiblinger Schöffengericht hat den 61-jährigen früheren Geschäftsführer einer Immobilienfirma vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges freigesprochen. Der Waiblinger war angeklagt worden, sich durch den Einbau zu dünner Trennwände in Reihenhäuser auf der Korber Höhe an den Käufern bereichert zu haben (wir berichteten). Eine Täuschung seitens des Angeklagten habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Steffen Kärcher. „Das Vorgehen mag moralisch fragwürdig sein, aber der günstige Preis für die Häuser war nur durch diese Ausführung möglich, die von dem Angeklagten angeboten wurde.“

 

Schallkörper statt Lärmschutz

Bei Reihenhäusern sei es heute Standard, dass die Trennwände zwischen ihnen zweischalig sein müssten, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte und seine Verteidigerin halten dagegen, die 14 Häuser am Alfred-Diebold-Weg seien als Wohneigentum verkauft worden. Bei solchen genüge die einfache Ausführung wie zwischen Eigentumswohnungen. „Auch dort muss der Schallschutz so sein, dass man ein normales Gespräch nicht hört, höchstens laute Musik oder Lärm“, führte die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf in ihrem Plädoyer aus. Dass dies in den Häusern nicht der Fall ist, beruhe auf einem gravierenden Baumangel. „Diesen hat jedoch nicht mein Mandant zu verantworten, sondern die ausführende Baufirma.“

Klangkörper statt Schalldämmunge gebaut

Ein Gutachter hatte am zweiten der vier Prozesstage ausgeführt, dass die Füllung der innen hohlen Spezialziegel mit Beton fehlerhaft vonstatten gegangen war. Statt sich mit den Ziegeln zu verbinden, war der Beton geschrumpft, ein Hohlraum bildete sich darum herum. Statt einer Dämmung sei ein Klangkörper entstanden, die Häuser seien völlig hellhörig.

Erst durch diesen Ausführungsfehler sei es zu der Anzeige gekommen, so die Rechtsanwältin. „Ohne den Baumangel wäre es ein gutes Geschäft gewesen, und alle hätten sich über ein günstiges Häusle gefreut“, sagte Stiefel-Bechdolf. Dass ihr Mandant nun vor Gericht stehe, könne sie sich nur so erklären: „Hier wird jemand gesucht, an dem man sich festhalten kann.“

Mittlere finanzielle Katastrophe für die Käufer

Finanzielle Katastrophe für Käufer

Tatsächlich sei über die Käufer finanziell eine „mittlere Katastrophe“ durch den Mangel hereingebrochen, sagte Kärcher. Allerdings habe der Angeklagte nicht verschleiert, dass die Trennwände einschalig gebaut wurden. Der 61-Jährige habe sich an die Vorgaben der Stadt gehalten, von der er das Grundstück gekauft hatte, die eine Teilung der Fläche nicht zuließ und maximale Baukosten von 1200 Euro pro Quadratmeter vorschrieb. „Die einschalige Bauweise ist in der Teilungserklärung, im Vertrag und in den Plänen aufgeführt und wurde nicht verborgen“, so der Vorsitzende Richter. Der Vertrieb der Häuser sei von einer anderen Firma betrieben worden. Es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte dieser irgendwelche Anweisungen gegeben habe, die Häuser widerrechtlich zu bewerben. „Wir können nicht sagen, dass er die Käufer von Anfang an hinter das Licht führen wollte. Deshalb erging der Freispruch.“

Für den Staatsanwalt steht fest, dass der 61-Jährige den Käufern gegenüber eigentlich gesagt habe: „Ich verkaufe euch Reihenhäuser“. Er hatte dreieinhalb Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird.