Der Staatsanwalt fordert lebenslängliche Haft. Der Verteidiger hofft, dass das Landgericht Stuttgart am Geisteszustand seines Mandanten zweifelt.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Der Mann hat aus seinem Mordprozess offenkundig nichts gelernt. Er schert sich offenkundig auch nicht um den Rat seines Verteidigers Stefan Holoch. Der Anwalt hat vor wenigen Minuten in seinem Plädoyer noch gesagt, sein Mandant lasse „kein Fettnäpfchen aus“ – um sich selbst zu belasten.

 

Nun hat der 60-Jährige, der aller Voraussicht nach zu lebenslanger Haft verurteilt wird, eine Reihe weiterer Fettnäpfchen betreten. Er vergleicht das Scheidungsrecht mit den Rassismusgesetzen der Nazis. Er begründet ein Recht darauf, seine Frau zu ermorden, mit dem Grundgesetz. Er erklärt seine Chancen auf einen Freispruch für „gar nicht so schlecht“. Seine Tat „war klare Notwehr“, sagt er, „und sie war geboten“.

Der Angeklagte zeigt keinerlei Reue

Dass ein Mangel an Reue strafverschärfend wirkt, hatte der Staatsanwalt Wolfgang Friedrich 20 Minuten zuvor in seinem Plädoyer erklärt – samt der Feststellung, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeige. Dass dieser Auftrag ein schwerer sein würde, hatte der Verteidiger von Anfang an gewusst. Holoch übernimmt regelmäßig Fälle, die allenfalls durch ein Wunder zu gewinnen wären.

Sein aktueller Mandant hatte schon bei seiner Verhaftung zugegeben, eigens aus Australien angereist zu sein, um in Sindelfingen seine Ehefrau zu erstechen. Dies erfüllt das Mordmerkmal des Vorsatzes. Die Frau wollte die Scheidung. Deshalb war sie nach Jahrzehnten einer zuallermeist unglücklichen Ehe nach Deutschland zurückgekehrt. Ihr wären rund 1,5 Millionen Euro aus dem gemeinsamen Vermögen zugestanden. Dies war das Tatmotiv. Aus Sicht des Staatsanwalts ist damit das Mordmerkmal der Habgier erfüllt.

Die Todesursache waren zerstörte Halsschlagadern

Der 60-Jährige hatte seiner Frau auf einem Parkplatz aufgelauert, in einem Mietwagen, verkleidet mit einer Perücke. Dies erfüllt das Mordmerkmal der Heimtücke. Der 1,89 Meter große, 98 Kilo schwere Mann stach mit einem Messer minutenlang auf ihren Hals ein, nach Ansicht des Staatsanwalts gezielt, um die Halsschlagadern zu zerstören. Eben dies war die Todesursache.

Auch ohne Geständnis hätte an seiner Täterschaft kein Zweifel geherrscht. Etliche Zeugen beobachteten die Bluttat. Als die Polizei vorfuhr, saß der Mann mit dem Messer auf dem leblosen Körper, ließ sich widerstandslos verhaften und erzählte den Polizisten weit mehr, als sie eigentlich wissen wollten – die Zusammenfassung seiner Lebensgeschichte.

Auch der Verteidiger plädiert auf Mord

Ob Holoch geahnt hatte, dass dieser Fall so schwer würde, bleibt sein Geheimnis. Was bleibt ihm übrig: Auch er beantragt eine Verurteilung wegen Mordes, allerdings keine lebenslange Haftstrafe, sondern eine zehnjährige. Der Staatsanwalt hatte zusätzlich gefordert, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, im Straftäterjargon „Rucksack“ genannt. Lebenslange Haftstrafen können nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei besonderer Schwere der Schuld kann diese Frist nahezu beliebig verlängert werden, auch jahrzehntelang.

Holoch argumentiert mit Zweifeln am Urteil des Gutachters über den Geisteszustand seines Mandanten. Ein Gerichtspsychiater hatte erklärt, der 60-Jährige sei voll zurechnungsfähig und habe die Tat klaren Geistes begangen. „Daran habe ich ernsthafte Zweifel“, sagt der Verteidiger. „Wenn er auf so eine Irrsinnsidee kommt, uns hier etwas von Notwehr zu verzapfen, dann ist er partiell verrückt.“ Der Anwalt fordert die Richter auf, nicht auf die Stimme des Gerichtspsychiaters zu hören, sondern auf ihre innere Stimme. Sollte der Angeklagte tatsächlich zu lebenslanger Haft verurteilt werden, dürfte er bis zu seinem Tod keinen Besuch zu erwarten haben. Seine Partnerin lebt in Australien. Seine Kinder wollten ihn schon in der Untersuchungshaft nicht sehen.