Ein 43 Jahre alter Mann muss sich vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Er soll als Mitglied einer straff organisierten Drogenbande rund 200 Gramm Heroin in verkauft haben.

Ludwigsburg – Der Prozess um einen Drogendealer ist schon fast wieder zu Ende, kaum dass er begonnen hat. Beim Auftakt vor dem Landgericht Heilbronn am Freitag hat der 43-jährige Angeklagte umgehend gestanden, im Jahr 2011 rund 200 Gramm Heroin in Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen verkauft zu haben. Er räumte ebenfalls ein, damals als Mitglied einer straff organisierten Bande gehandelt zu haben, die sich auf den Handel mit Rauschgift spezialisiert hatte. Angesichts dieses Geständnisses kann das Gericht vermutlich schon bald ein Urteil fällen.

 

Konkret wird dem 43-Jährigen vorgeworfen, im November 2011 eigens aus seinem Heimatland Litauen nach Deutschland eingereist zu sein, um hier mit Heroin zu handeln. In mehreren Tranchen soll er insgesamt fast 200 Gramm Heroin verkauft haben. Dabei hat er sich laut Anklage in die Struktur einer sehr hierarchisch organisierten litauischen Drogenbande eingegliedert. Diese bestand offenbar im Wesentlichen aus drei Ebenen: den Bossen, den Führungsoffizieren und den sogenannten Wanderdealern.

Aufgaben in der Drogenbande waren genau festgelegt

Die Aufgaben innerhalb der Bande waren nach Angaben des Gerichts genau festgelegt: Die Bosse regelten den Einkauf der Drogen in den Niederlanden, setzten die Preise und die Bezahlung ihrer Untergebenen fest und teilten die Gewinne unter sich auf. Die Führungsoffiziere dienten den Bossen als Handlanger, lagerten die Rauschmittel in verschiedenen Depots und organisierten die Geschäfte der Wanderdealer. Die Wanderdealer wiederum erhielten einen monatlichen Lohn von etwa 1200 Euro, besorgten sich die Drogen aus den Depots, verkauften sie und gaben den Erlös an die Führungsoffiziere ab.

Insgesamt soll die Gruppe rund 11,7 Kilo hochwertiges Heroin auf 35 Kilo mittelmäßigen Stoff gestreckt und durch den Verkauf etwa 1,4 Millionen Euro Gewinn gemacht haben. Allerdings wurden einige Mitglieder der Bande bereits kurz nach den Taten gefasst und verurteilt. Der Angeklagte hingegen verweilte nur wenige Wochen in Deutschland und kehrte dann nach Litauen zurück. Nur durch Zufall konnte die Polizei ihn nun fassen, weil er im Sommer in die Bundesrepublik reiste, um seine Schwester zu besuchen.

Angeklagter war selbst rauschgiftsüchtig

Er habe nur mit Drogen gehandelt, weil er selbst damals süchtig gewesen sei und er so seinen Bedarf decken beziehungsweise finanzieren konnte, teilte der Angeklagte dem Gericht mit. Kurz nach seiner Rückkehr nach Litauen habe er den Drogenkonsum jedoch aufgegeben und sei nun clean.

Das Gericht hält es angesichts des Geständnisses für nicht mehr notwendig, alle ursprünglich vorgesehenen Zeugen zu hören. Lediglich ein Polizist soll am nächsten Prozesstag am 30. Oktober noch aussagen. Zudem stellte die Kammer bereits in Aussicht, die Taten des Angeklagten möglicherweise als minderschwer zu bewerten, was die Strafe erheblich geringer ausfallen lassen könnte.