118 Tatvorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs umfasste die Anklage gegen einen katholischen Priester vor dem Landgericht Köln. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Köln - Das Landgericht Köln hat am Freitag einen katholischen Priester zu zwölf Jahren Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der 70 Jahre alte Pfarrer muss außerdem drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von 5000, 10 000 und 35 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gegen ihn gefordert, die Verteidigung maximal acht Jahre.

 

Die Anklage gegen den Priester umfasste 118 Tatvorwürfe. Demnach missbrauchte der Priester über viele Jahre hinweg Kinder und Jugendliche. Das jüngste Opfer war ein neun Jahre altes Mädchen. Der Priester zwang Kinder zum Geschlechtsverkehr, zu Oralsex und zu vielen anderen sexuellen Handlungen. Während des Prozesses hatten sich weitere Opfer gemeldet, woraufhin die Anklage erweitert wurde und der Priester in Haft kam. Das Gericht sah Wiederholungsgefahr.

Priester nutzte Abhängigkeitsverhältnis aus

In dem seit November laufenden Prozess wurde deutlich, dass der Priester stets ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen verstand. Er missbrauchte den Zeugenaussagen zufolge zum Beispiel ein Mädchen, das in einer Ferienfreizeit Heimweh hatte. In einem anderen Fall erweckte er den Eindruck, sich um die Tochter einer alkoholkranken Mutter kümmern zu wollen. Als Krankenhausseelsorger baute er zu einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis auf. In einem Fall schloss er mit Eltern eine „Therapievereinbarung“ für ihre angeblich jähzornige Tochter ab. Stets habe er dies dann dafür ausgenutzt, die Mädchen sexuell zu missbrauchen, so die Anklage.

Obwohl den Verantwortlichen des Erzbistums Köln immer wieder Vorwürfe und Gerüchte gegen den Pfarrer zugetragen wurden, erhielt er stets aufs Neue die Gelegenheit, mit Kindern allein zu sein. Das Erzbistum bezahlte sogar seine Anwaltskosten, nachdem vorübergehend gegen ihn ermittelt worden war. Die Ermittlungen wurden zunächst wieder eingestellt, weil die Nichten des Pfarrers ihre belastenden Aussagen zurückzogen.

Amtsträger des Erzbistums bestreiten Mitverantwortung

Amtsträger des Erzbistums Köln haben in dem Prozess gleichwohl jede Mitverantwortung bestritten. „Wir haben konsequent gehandelt“, beteuerte etwa der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, früher Personalchef in Köln, in seiner Zeugenvernehmung.

Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann hat seine Irritation über die Haltung der katholischen Verantwortungsträger teilweise offen gezeigt. So fragte er den ebenfalls als Zeuge geladenen ehemaligen Kirchenrichter Günter Assenmacher, warum dieser keine eigene Recherche unternommen habe, um dem Fall auf den Grund zu gehen. Man könne einen Missbrauchsfall schwerlich durch Herumblättern in der Personalakte aufdecken, hielt er ihm vor. Assenmacher antwortete, weitergehende Untersuchungen seien nicht seine Aufgabe gewesen.