Ein 23-Jähriger steht vor Gericht, weil er auf offener Straße einen Bekannten lebensgefährlich verletzt haben soll.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Böblingen - Der Angeklagte ist ein schmächtiger Mann, nicht größer als 1,70 Meter. Dass sich der Beginn seiner Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht um gut anderthalb Stunden verspätet, mindert seine unübersehbare Nervosität nicht gerade – eine Richterin fehlt. Sie hat sich in der Uhrzeit vertan. So harmlos, wie er wirkt, ist der junge Mann allerdings nicht, jedenfalls gemessen an der Anklage. Die lautet auf versuchten Totschlag. Im Streit wegen eines Drogengeschäfts soll er mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen haben. Die Verletzungen hätten mit dem Tod des Opfers enden können.

 

Der Angeklagte ist 23 Jahre alt, geboren in einem Dorf in Albanien. Einen Beruf hat er nie erlernt. Weil sein Deutsch zu lückenhaft ist, um einer Gerichtsverhandlung zu folgen, übersetzt ein Dolmetscher für ihn. Der Drogenhandel diente ihm offenkundig dazu, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Im vergangenen Sommer – das Datum ist nicht bekannt – soll der 23-Jährige am Böblinger Bahnhof einem Kunden ein Päckchen mit 35 Gramm Marihuana übergeben haben. Allerdings konnte der Kunde nicht zahlen. Das Geld wurde kurzerhand gestundet.

Fünf Kilogramm Cannabis kamen aus Frankfurt

Zwei weitere Drogengeschäfte sind in der Anklageschrift aufgelistet. Beide Male ging es um deutlich größere Mengen. Eben jener Kunde soll dem 23-Jährigen im vergangenen September ein halbes Kilo Kokain überlassen haben – um die Schulden aus jenen 35 Gramm Marihuana zu begleichen. Am 16. Dezember fuhr der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit zwei Komplizen nach Frankfurt, um fünf Kilogramm Cannabis abzuholen, die sie in Kleinmengen verkaufen wollten.

Zur Messerstecherei kam es dann an der Böblinger Talstraße. Jener Kunde soll dem Angeklagten gesagt haben, er habe ihn angezeigt. Zweimal hat der 23-Jährige laut Staatsanwaltschaft auf sein Opfer eingestochen, einmal in die Brust, einmal in den Bauch. Der zweite Stich traf die Leber. Dass er womöglich tödliche Verletzungen setze, sei dem 23-Jährigen bewusst gewesen.

Der Angeklagte sitzt seit dem 20. Februar in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird am 12. September fortgesetzt. Das Urteil soll am 19. Oktober fallen.