Prozess vor dem Landgericht Obdachloser hat eigene Sicht der Dinge

Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt. Foto: dpa/Weißbrod

Ein 52-jähriger Böblinger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart wegen zahlreicher Vorwürfe verantworten. Ihm droht möglicherweise eine Unterbringung.

Der Mann auf der Anklagebank hat in den vergangenen Jahren ganz überwiegend in städtischen Obdachlosenunterkünften in Böblingen gelebt – und dort nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten begangen. Derzeit ist der 52-Jährige vorläufig im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in der Weissenau untergebracht. Eine der zentralen Fragen vor dem Landgericht ist nun, wo er zukünftig unterkommen soll.

 

Wenn es nach ihm geht, würde er am liebsten wieder in eine städtische Obdachlosenunterkunft zurück – doch das hält der für den Prozess bestellte Gutachter für keine gute Idee. „In diesen Umgebungen ist es immer wieder zu Straftaten gekommen“, warnt der Oberarzt der ZfP Weissenau. Er hält wegen der psychischen Erkrankung und Alkoholabhängigkeit des Angeklagten eine fachpsychiatrische Betreuung in einer Wohneinrichtung und später eine Suchttherapie für sinnvoller – kann sich als Ergebnis dieses Prozesses eine Unterbringung auf Bewährung aber vorstellen.

Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Beamte

Verantworten muss sich der 52-Jährige vor dem Landgericht Stuttgart wegen insgesamt sieben Straftaten – von Körperverletzung über Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis zur Sachbeschädigung und Bedrohung. Zum einen soll er im Januar 2023 in Böblingen am Ende fünf Polizeibeamten massiv Widerstand geleistet haben, als diese ihn mit einem Blutalkoholgehalt von über zwei Promille auf dem Fahrrad erwischt hatten. Er habe sich geweigert, in einen Streifenwagen zu steigen, einem Beamten, der ihn fixieren wollte, den Arm verdreht, am Boden mit den Füßen nach den Polizisten getreten und diese außerdem noch beleidigt.

Im Mai 2023 habe er in einer Obdachlosenunterkunft in einem Böblinger Wohngebiet einem Mitbewohner, der vor einer Waschmaschine kniete, von hinten massiv in den Nacken gehauen. Einen Monat später soll er in der Nacht um 3.30 Uhr ans Fenster eines anderen Mitbewohners Stahlkugeln mit einer Schleuder geschossen und weitere zwei Monate später um 3.20 Uhr ans Fenster eines dritten Mitbewohners Steine geworfen haben, damit diese ihm die Tür öffnen. Als Letzterer sich weigerte, soll er ihn massiv beleidigt haben.

Im Oktober 2023 habe er einen weiteren Mitbewohner um 4 Uhr morgens gegen das Schienbein getreten und eine Stunde später nochmals einen anderen mit den Worten bedroht „Ich steche dich ab“. In einer anderen städtischen Obdachlosenunterkunft in Böblingen soll er schließlich im Mai vergangenen Jahres einem anderen Mitbewohner einen schmerzhaften Tritt gegen das Knie versetzt haben.

Angeklagter spricht von Scherzen und Missverständnissen

Für alle Vorwürfe hatte der Angeklagte eine eigene Erklärung, die allerdings stets ein wenig von dem abwich, was er kurz zuvor dem Sachverständigen erzählt hatte. Gegen die Polizisten habe er sich gewehrt, weil diese ihn fast in eine Pfütze gedrückt und massiv bedroht und eingeschüchtert hätten. Den Schlag vor der Waschmaschine räumte er ein, das sei ein Scherz gewesen, den alle gemacht hätten, weil es bei diesen Schlägen so schön klatsche.

Gegen die Fenster habe er in beiden Fällen nur kleine Steinchen beziehungsweise Grasbüschel geworfen, weil er kurz nach draußen gegangen und die Tür zugefallen sei. Die beiden Männer hätten ihm nur die Tür aufmachen sollen. Die Bedrohung und den Tritt gegen das Knie habe es nie gegeben, er kenne die beiden in der Anklage genannten Männer gar nicht. „In diesem Milieu wollen dich viele einfach nur fertig machen und erzählen Lügen“, meinte der Angeklagte.

Der Prozess am Stuttgarter Landgericht wird am 22. Juli fortgesetzt, das Urteil soll am 6. August verkündet werden.

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