Der Tod in einer Tiefgarage in Stuttgart-Stammheim wird derzeit vor dem Landgericht verhandelt. Foto: dpa
Zum tödlichen Schlag in der Tiefgarage sagt der Angeklagt nichts. Wohl aber zu seiner Kindheit voller Gewalt. Doch auch er hat laut Vorstrafenregister immer wieder zugeschlagen.
Ein Schlag ins Gesicht soll die Ursache gewesen sein. Die behandelnden Ärzte im Klinikum Stuttgart hatten den 79-Jährigen wegen seiner schweren Kopfverletzungen ins künstliche Koma versetzt. Tage später waren dann die lebensverlängernde Maßnahmen beendet worden.
Letzte wache Momente
Dazu, wie es zu der tödlichen Begegnung gekommen ist, sagt der angeklagte 30-Jährige auch am zweiten Verhandlungstag nichts. Die im Rahmen der Beweisaufnahme vom Vorsitzenden Richter der 19. Strafkammer Norbert Winkelmann verlesenen Beobachtungen der Polizeibeamten vor Ort, lassen erahnen, wie sich die letzten wachen Momente des alten Mannes nach dem Schlag abgespielt haben. Darin ist von einem auf dem Boden liegenden Menschen die Rede, der da schon nicht mehr bei klarem Bewusstsein ist, aber immer das Wort „Aufstehen“ sagt und versucht, sich mit seinen Händen am Türrahmen zwischen Tiefgarage und Waschküche hochzuziehen. Vergeblich. Ein Rettungswagen bringt ihn schließlich ins Krankenhaus.
Ein am Tag nach der Tat von der Polizei vernommener Nachbar, sagt aus, dass der Verstorbene als Eigentümer von zwei Wohnungen in dem Haus gewohnt habe. Auch seine Aussage wird verlesen. In der Etage über dem späteren Opfer hat demnach der Angeklagte mit seiner Mutter und den Brüdern gelebt. Der Senior habe in dem Haus gerne alles kontrolliert und mit jedem einmal Streit gehabt. Handgreifliche Auseinandersetzungen seien ihm jedoch nicht erinnerlich.
Was der Angeklagte zu sich selbst preisgeben möchte, verliest eine seiner beiden Rechtsanwältinnen. So holte seine Mutter den in Zentralanatolien Geborenen als Fünfjährigen nach Deutschland zu sich nach Ludwigsburg. Dort lebt er mit ihr, seinem Stiefvater und zwei Halbbrüdern, die der Stiefvater mit in die Familie bringt. Zu seinem leiblichen Vater habe er keinen Kontakt mehr. Den Stiefvater bezeichnet er als brutal, der ihn ganze Tage lang einschloss. Trist und traurig sei seine Kindheit gewesen. „Ich habe körperliche und psychische Gewalt erlebt“, liest seine Anwältin vor.
Förderung, die er dringend gebraucht hätte, habe er von niemandem bekommen. Er ging nicht in den Kindergarten, kam ohne Deutsch zu sprechen in die Schule. Ohne Schulabschluss habe er die Hauptschule nach der neunten Klasse verlassen. Seine Mutter schickte ihn für ein Jahr zu einer Tante in die Türkei. 2015 kam er zurück nach Deutschland. Er jobbt in der Produktion, als Reinigungskraft, immer wieder im Verkauf. Eine epileptische Erkrankung schränkt ihn jedoch ein. Aber es sei die Arbeit, mit der er versuche, sich ein Leben aufzubauen. Die Lehre als Buchbinder geht jedoch wegen zu vieler Fehltage im zweiten Lehrjahr zu Ende.
Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Foto: picture alliance/dpa
2019 wird er Vater einer Tochter. Zur ihrer Mutter hat er keinen Kontakt mehr, aber über das Jugendamt Umgang mit seiner Tochter. Er vermisse sie sehr. Doch er wolle nicht, dass sie ihn in Haft besuche. Aber er wolle zurück in den Kreis seiner Familie. Seit 2023 sei er in einer neuen Beziehung, die ihm Halt gebe. Mit seiner Partnerin wolle er eine gemeinsame Zukunft aufbauen. „Ich möchte für meine Tochter da sein und ihr Halt geben“, heißt es in der Erklärung. Er wolle wieder arbeiten, am liebsten im Verkauf.
Um das Vorgetragene zu ergänzen, verliest Winkelmann schließlich die Vorstrafen des Angeklagten. Immer wieder wurde er wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verurteilt. Mal schlug er einem anderen anlasslos ins Gesicht, verletzte im Rahmen einer Strafaktion der inzwischen verbotenen Rockergruppe Osmanen mit dem Messer einen anderen oder schlägt das Gesicht seines Gegenübers an eine Hauswand. Er kommt in Haft. Am 17. April, dem nächsten Verhandlungstag will der Angeklagte Angaben zu dem ihm vorgeworfenen Tatgeschehen machen. Wieder soll es seine Rechtsanwältin verlesen.