Ein 40-Jähriger erwartet sein zweites Urteil im selben Fall. Er hat durch die Tür seiner Wohnung in Sindelfingen auf seinen Chef geschossen.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Das Gericht versucht, das Unergründliche zu ergründen. „Es geht darum, was er bei der Schussabgabe gedacht hat“, sagt der Verteidiger Mustafa Kaplan. Er spricht von dem Angeklagten, seinem Mandanten. Der 40-Jährige erwartet sein zweites Urteil im selben Fall. Im November 2015 hatte er nach einer Schlägerei in Sindelfingen durch seine Wohnungstür auf seinen Chef geschossen. Die Waffe war eine umgebaute Schreckschusspistole und die Verletzung nicht der Rede wert. Die Kugel traf als Querschläger und hinterließ einen roten Fleck.

 

Weil auch der Versuch strafbar ist, hat das Landgericht Stuttgart den Mann wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Allerdings ist Kaplan in die Revision gegangen, und der Bundesgerichtshof hat das Urteil kassiert. Die Richter der höheren Instanz bestätigten die Tat und den vom Landgericht festgestellten Hergang. Allerdings zweifelte der Generalbundesanwalt, dass der Angeklagte sein Opfer tatsächlich hatte töten wollen. Die Antwort auf die Frage nach der Absicht habe das Landgericht nicht ausreichend begründet. Gegen eine Tötungsabsicht spreche schon, dass die selbst gebastelte Munition beim Schuss durch Türholz niemanden ernsthaft verletzen könne. So sahen es auch die Bundesrichter.

Der Verteidiger hält eine Bewährungsstrafe für gerecht

Nun soll also das Landgericht klären, ob der Angeklagte beim Schießen an den Tod seines Opfers dachte oder ihn gar wollte. Für Kaplan, den Verteidiger, steht fest: „Der versuchte Totschlag fällt weg.“ Mithin der härteste Vorwurf. Übrig blieben eine gefährliche Körperverletzung und unerlaubter Waffenbesitz. Dafür hält Kaplan eine Strafe von höchstens zwei Jahren zur Bewährung für gerecht. Fest steht für den Verteidiger auch, dass das Opfer vor Gericht gelogen habe. „Ich bring dich um“, soll der Angeklagte geschrien haben. So hat das Opfer es ausgesagt. „Dieser Satz ist nie gefallen“, sagt Kaplan.

Was die Staatsanwaltschaft auch nach dem letzten Prozesstag vor der Urteilsverkündung völlig anders sieht. Der Satz belege die Absicht zu töten. Indizien erkennt die Anklage auch im Verhalten nach dem Schuss. Der Getroffene war aus dem Haus geflohen. Der Schütze rannte die Treppe hinunter und hinter seinem Opfer her, dies barfuß. Zeugen wollen gesehen haben, wie der Angeklagte mehrmals versucht hat, weitere Schüsse abzugeben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft scheiterten diese Versuche nur an einer Ladehemmung. Das Opfer entkam und versteckte sich. Der Angeklagte demolierte dessen Wagen und holte zusätzlich ein Messer.

Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess viereinhalb Jahre Haft gefordert. Jetzt sind es vier. Nicht, weil die Sachlage sich geändert hätte, sondern weil das Verfahren sich schon mehr als ein Jahr lang hinzieht. Das Urteil wird am Mittwoch, 30. August, um 11 Uhr verkündet.