Zwei angebliche Heilerinnen müssen wegen Wuchers hinter Gitter. Das Amtsgericht verurteilte sie, weil sie eine Frau mit völlig überteuerter Esoterik in den Ruin getrieben haben.

Möglingen - So still wie sich zwei ältere Damen am ersten Verhandlungstag vor dem Ludwigsburger Amtsgericht gaben, so regungslos nahmen sie am Donnerstag das Urteil auf – dabei müssen sie beide ins Gefängnis. Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Karl-Friedrich Engelbrecht verurteilte eine 65-jährige Möglingerin und eine 59 Jahre alte Frau aus Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen. Sie hatten eine Frau mit dubiosen Geistheiler-Ritualen in den Ruin getrieben.

 

Während die ältere der beiden selbsternannten Heilerinnen wegen gewerbsmäßigen Wuchers zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, muss ihre Partnerin zwei Monate weniger ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine Haftstrafe gefordert, die Verteidiger auf einen Freispruch plädiert.

Das Verfahren sei weder rechtlich noch persönlich einfach gewesen, sagte Engelbrecht in seiner Urteilsbegründung. Er sei aber sicher, dass das Opfer, eine 67-Jährige aus Murrhardt, von den beiden Heilerinnen zwischen 2010 und 2014 in eine Abhängigkeit getrieben wurde, die „immer schlimmer wurde“. Für die angeblichen Leistungen, darunter Handauflegen, Kontakte ins Jenseits und Fernheilung durch den Telefonhörer, hätten die Heilerinnen „deutlich überhöhte Preise“ verlangt. Dabei hätten die Angeklagten die psychische Verfassung des Opfers, das an einer Persönlichkeitsstörung leidet, ausgenutzt.

70 Euro für wenige Minuten Arbeit

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden älteren Damen vorgeworfen, die Frau aus dem Rems-Murr-Kreis über Jahre hinweg systematisch ausgebeutet zu haben. 70 Euro hätten die Frauen für eine Sitzung mit Handauflegen verlangt – die allerdings nur wenige Minuten dauerte. Insgesamt sind so mehr als 300 Taten zusammengekommen, sie sich auf einen Schaden von 80 000 Euro summieren. Der Bruder des Opfer hatte sogar von mehr als 300 000 gesprochen, die seine Schwester nach Möglingen getragen habe. Dafür verbrauchte sie das eigene Vermögen, das der Mutter und versetzte obendrein noch zwei Grundstücke.

So kam auch die Kammer am Amtsgericht zu der Überzeugung: die angeklagte Summe stelle nur den „Bodensatz“ dar und der reale Schaden liege wohl weit höher, sagte Karl-Friedrich Engelbrecht. Die 80 000 Euro müssen die beiden Angeklagten denn auch zurückzahlen.

Die tatsächlichen Leistungen der beiden Geistheilerinnen, die nach Aussage ihrer ehemaligen „Patientin“ mit dem Herrgott persönlich in Kontakt stehen, im irdischen Leben aber keinen Beruf ausüben, seien nicht greifbar gewesen. Und schon gar nicht hätte das Opfer von den Künsten der beiden Damen profitiert, meinte der Richter – im Gegenteil.

Es wäre wohl besser gewesen, wenn die pensionierte Lehrerin sich direkt in die professionellen Hände eines Psychologen begeben hätte. Nachdem die Frau sich mithilfe ihres Bruders von den Heilerinnen losgesagt hatte, befand sie sich mehrere Monate in stationärer Therapie.

Der Schaden liegt wohl weiter höher als angenommen

Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil reglos zur Kenntnis, sie hatten sich während des gesamten Prozesses nicht geäußert. Ihre Verteidiger führten ins Feld, dass wirkliche Beweise fehlen würden: Weder gebe es Quittungen für die Zahlung des Opfers, noch sei klar, dass die Preise überteuert gewesen seien.

„Wir wissen nicht, in welchem Umfang Geld geflossen ist“, sagte einer der Anwälte. Nach Auffassung des Gerichts muss viel davon die Seite gewechselt haben – schließlich hat eine der Frauen 2009 noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Das Urteil gegen die beiden Angeklagten ist nicht rechtskräftig, ob die 65-jährige ihre Haftstrafe tatsächlich antreten muss, ist unklar: Sie sitzt im Rollstuhl.

Mittlerweile hat der Bruder der 67-Jährigen aus Murrhardt eine Interessensgemeinschaft ins Leben gerufen. Im Internet können sich mögliche weitere Opfer des Heiler-Duos melden.