Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe und glauben sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt zu haben; sie bestreiten, dass die stillen Lasten zwingend hätten berücksichtigt werden müssen. Die ehemaligen LBBW-Vorstände bezeichnen die stillen Lasten als fiktive Berechnungen eines letztlich unrealistischen Ausfallszenarios.

 

Im Mittelpunkt des ersten Verhandlungstags am Landgericht Stuttgart stand die bilanzielle Behandlung von sogenannten Zweckgesellschaften in den Bilanzen der Jahre 2005 und 2006. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sie hätten konsolidiert werden müssen. Jaschinski hält diese Ansicht für falsch. Zweckgesellschaften wurden Ende der neunziger Jahre von vielen Banken gegründet, um mittelständischen Firmenkunden Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen und im Gegenzug die entsprechenden Kredite aus der Bankbilanz herauszubringen. Die Kredite wurden zu Wertpapieren gebündelt und am Kapitalmarkt platziert. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise verloren die Papiere häufig dramatisch an Wert, weil darin auch fast wertlose Forderungen untergemischt wurden.

Der Jahresüberschuss hätte sich nicht verändert

Zwischen Bank und Zweckgesellschaft gab es regelmäßig umfangreiche Verträge, aber allenfalls eine geringfügige Kapitalbeteiligung der Bank. Für Staatsanwalt Wagenpfeil war trotzdem klar, wer das Sagen hatte: Die LBBW habe Strohmänner als Direktoren eingesetzt und die Kontrolle ausgeübt, so dass sie der Landesbank zuzurechnen waren, sagte er. Jaschinski nannte die Zweckgesellschaften elternlose Gesellschaften, die von der LBBW lediglich gesponsert worden seien. Er verwies darauf, dass bereits andere Staatsanwaltschaften die Konsolidierungsfrage geprüft hätten und – zum Beispiel München – zu dem Ergebnis gekommen seien, dass es keine Pflicht zur Konsolidierung gab. Unabhängig davon versuchte der Ex-Chef nachzuweisen, dass die Zweckgesellschaften für die LBBW nur von untergeordneter Bedeutung waren. Im Fall einer Konsolidierung, so sagte er, hätte sich der Jahresüberschuss überhaupt nicht verändert, die Eigenkapitalquote im niedrigen Nachkommabereich.