Ein 43-Jähriger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Im Zorn über eine Wohnungskündigung soll er einen Brand gelegt haben.

Stuttgart - Dass Menschen hätten zu Tode kommen können, bewegt den Angeklagten kaum, der sich seit Montag vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen versuchten Mordes in fünf Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung verantworten muss. „Sie haben mir auch viel Leid zugefügt“, antwortete der 43-Jährige schulterzuckend auf die Frage des Richters, wie er denn damit umgegangen wäre, wenn ein Verwandter durch den im eigenen Elternhaus gelegten Brand zu Tode gekommen wäre. Er ist vielmehr überzeugt, dass die Personen, die sich bei der Brandlegung kurz vor 6 Uhr im Haus befunden haben, durch die installierten Rauchmelder „ wach geworden wären“ und sich hätten retten können. Überhaupt gibt sich der Alleinstehende am ersten Verhandlungstag vollkommen emotionslos und berichtet ohne erkennbare Reue von seiner kaltblütig und von langer Hand vorbereiteten Tat, mit der er nach eigenen Worten „nur das eigene Inventar“ durch ein Feuer komplett habe zerstören wollen.

 

Aus der Ferne die Brandentwicklung beobachtet

Am frühen Morgen des 5. Juni 2012 hatte der Angeklagte die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Torgauer Straße in Weilimdorf nach eigener Schilderung mit Brandbeschleuniger entzündet. Zehn Liter Terpentinersatz, 24 Liter Spiritus und 15 Gaskartuschen sowie Lötlampen mit den dazugehörigen Gasbehältern hatte der 43-Jährige zuvor gezielt in der Wohnung verteilt. Nach der Entzündung verließ er mit einigen Habseligkeiten die Wohnung und fuhr schließlich mit dem Auto zur Solitude, um von dort aus die Brandentwicklung und den Einsatz der Feuerwehr zu beobachten. Weil schnell weißer Rauch aus dem Haus aufgestiegen sei und „im Radio nach 6 Uhr nichts gekommen ist“, sei er sich sicher gewesen, dass kein Mensch zu Schaden gekommen sei. Er habe zu dieser Zeit aber mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen, erklärte der Angeklagte, der nach der Tat tagelang auf der Flucht gewesen ist und selbst 18 Jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr war .

Angeklagter war selbst lang bei der freiwilligen Feuerwehr

Aus genau dieser Zeit stammt auch das vermeintliche Wissen des Angeklagten um die Brandentwicklung in geschlossenen Räumen. Zu einem Übergreifen des Feuers auf das gesamte Haus hätte es nach seiner Einschätzung erst nach einer halben bis einer Stunde kommen können. „Bis dahin ist die Feuerwehr längst da“, so der Brandstifter, der sich bereits seit dem Weihnachtsfest 2011 Gedanken zur Tat gemacht und diese akkurat geplant hatte.

Auslöser für die Planung der Tat ist die Kündigung der Wohnung durch den eigenen Onkel gewesen, nachdem der Angeklagte mehrere Mieten schuldig geblieben war. Die Wohnung hatte er zuvor für viel Geld ausgebaut. Als schließlich die für den 5. Juni angekündigte Zwangsräumung unmittelbar bevorstand, setzte er die Wohnung in Flammen. Die Suche nach einer neuen Wohnung sei zuvor wegen seiner Katzen und Negativeinträgen in der Schuldnerauskunft erfolglos geblieben.

Bei dem Wohnungsbrand war im Juni ein Schaden von rund 50 000 Euro entstanden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, mit einem Urteilsspruch wird Anfang Januar gerechnet.