Es ist eine Szene wie aus einem Western. Aber die Beteiligten sind keine Schauspieler, und es wird auch nicht mit filmischen Requisiten geschossen. Das Video, das während des Prozesses wegen der Schießerei im Esslinger Stadtteil Mettingen abgespielt wurde, zeigt die Realität. Eine Überwachungskamera hat die Filmsequenzen am Tatort in der Obertürkheimer Straße aufgezeichnet, und ein auch während der Verhandlung anwesender Sachverständiger hat die Ausschnitte ausgewertet. Seit Mitte März müssen sich vier zur Tatzeit 20- und 21-jährigen Männer vor dem Landgericht Stuttgart wegen einer möglichen Beteiligung an dem Schusswechsel verantworten.
Die Qualität der Videoaufzeichnung wurde laut Gutachter leicht bearbeitet und verbessert. Dennoch sind die Gesichter der Akteure nicht zu erkennen. Aber ihre Gestalten sind deutlich zu sehen. Zwei Männer stehen breitbeinig nebeneinander auf einem Gehweg. Nur wenige Meter von ihnen entfernt befindet sich ein weiterer Mann, der mit einem weißen Oberteil bekleidet ist. Die bedrohlichen Körperhaltungen lassen auf eine Auseinandersetzung schließen. Da greift der in der Zweiergruppe vom Videobetrachter aus rechts stehende Mann zu einer Waffe und schießt. Genau in dieser Sekunde nimmt der Träger des weißen Oberteils Reißaus und rennt an einem geparkten Auto, einem blauen Golf, vorbei aus dem Blickfeld der Überwachungskamera.
Waffe am Autofenster
In dem Auto sind währenddessen Bewegungen zu erkennen. Durch die hintere Fensterscheibe wird ein schwarzer Gegenstand geschoben, der nur verschwommen zu sehen ist. Er und seine Kollegen, sagt der Sachverständige, hätten sich diese Sequenz mehrfach auch in Zeitlupe auf großen Monitoren angeschaut. Es sei wohl eine Waffe, die da im Schlitz des Autofensters auftaucht. Ob daraus geschossen wurde, könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Ausschließen könne er es aber nicht.
Während der Mann im weißen Oberteil davonrennt und mutmaßlich eine Waffe am Autofenster erscheint, werden aus der Zweiergruppe weitere Schüsse abgegeben. Der links Stehende feuert laut Gutachter siebenmal. Plötzlich erscheint ein durch die Schnelligkeit der Bewegungen verzerrter weißer Fleck auf dem Videoclip. Der Mann mit dem weißen Oberteil kehrt zurück. Er rennt um den blauen Golf herum und hält dabei etwas in der Hand. Laut Gutachter ist es ein Revolver, aus dem zwei Schüsse abgegeben worden seien. Die beiden Männer aus der Zweiergruppe ergreifen nun ihrerseits die Flucht und rennen davon.
Sechs Schützen beteiligt
Mindestens sechs Schützen hat der Sachverständige am Tatabend anhand der Videoausschnitte und der Schussspuren ausgemacht. Noch können nicht alle Zusammenhänge, Abläufe und Tatbeteiligungen abschließend rekonstruiert werden. Doch der Gutachter geht von 18 abgegebenen Schüssen aus. Zwei seien von dem Mann mit dem weißen Oberteil abgefeuert worden. Sieben kämen vom linken und einer vom rechten Mann in der Zweiergruppe. Auf dem Hinterhof einer benachbarten Lokalität in der Obertürkheimer Straße sei siebenmal geschossen worden. Diese Schüsse, so gab der Sachverständige an, hätten seinen Berechnungen zu Folge auch den Männern der Zweiergruppe gegolten haben können. Reste einer weiteren Schussabgabe seien auf der Straße gefunden worden.
Ob es die vier Angeklagten sind, die in dem Video zu sehen sind, und welche Rolle sie darin gespielt haben könnten, wurde an diesem Verhandlungstag nicht angesprochen. Einer der jungen Männer hatte aber in einer Aussage zum Tatvorwurf angegeben, er habe einen Schuss abgefeuert. Damit habe er sich einen Mann vom Leib halten wollen, der ihn bereits am Vortag angegriffen habe. Bewusst habe er aber nicht auf den früheren Angreifer, sondern unter das Fenster einer Hauswand geschossen. Ob er der rechte Mann aus der Zweiergruppe sein könnte, bleibt im Verlauf der Verhandlung zu klären.
Vorstrafen und Delikte
Zu ihren biografischen Daten haben sich die vier Angeklagten bisher nicht geäußert. Die Kammer verlas aber ihre Vorstrafen. Einer der jungen Männer war wegen verschiedener Delikte auch gegen das Betäubungsmittelgesetz zuvor in den Justizvollzugsanstalten Freiburg und Offenburg in Haft gewesen. Ein zweiter Beschuldigter hatte eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann in Esslingen angefangen, war aber auch wegen Delikten wie Bedrohung und Körperverletzung auffällig geworden. Am Esslinger Bahnhof habe er seiner Ex-Freundin Faustschläge und einen Tritt verpasst. Die ihm dafür auferlegte Geldbuße habe er vollständig beglichen, gab der junge Mann auf Nachfrage der Kammer an.
Ein dritter Angeklagter musste sich zuvor wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll eine Frau zu Boden gestoßen und verletzt haben. Doch er sei freigesprochen worden. Ein anderer Mann habe ihn angerempelt, und so habe der Angeklagte die Frau unverschuldet zu Fall gebracht. Das Gericht sei damals davon ausgegangen, dass ihn die polizeilichen Ermittlungen und Verfahren beeindruckt hätten.
Die Schießerei in Esslingen-Mettingen
Tatvorwurf
Die vier jungen Männer sind wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags angeklagt. Sie sollen als Mitglieder einer Bande mit einer rivalisierenden Gruppe in Streit geraten sein.
Prozess
In dem Mitte März gestarteten Prozess wegen des Schusswechsels vor der dritten Kammer des Landgerichts Stuttgart stehen nach jetzigem Stand noch sechs weitere Verhandlungstage an. Ein Urteil wird Mitte September erwartet.
Antrag
Die Verteidiger eines der vier Angeklagten hatten Antrag auf Haftentlassung gestellt, der vom Gericht aber abgelehnt wurde. Der junge Mann sei ihm aus vorhergehenden Prozessen bereits bekannt, gab der Vorsitzende Richter an.