Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag: Ein 21- Jähriger und ein 22-Jähriger stehen deshalb vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden jungen Männern aus Ammerbuch und Gäufelden vor, in der Nacht zum 6. März dieses Jahres zusammen mit einem unbekannten Dritten in der Kneipe Schneiderei in Herrenberg mit dem späteren Opfer und drei weiteren Bekannten in eine heftige Schlägerei geraten zu sein. Der Streit sei zwischen dem 22-Jährigen und einem Mitglied der Vierergruppe auf der Toilette aus nichtigem Anlass entbrannt und gegen 3 Uhr morgens dann voll entflammt, als die Vierergruppe die Kneipe verlassen wollte.
Am dritten Tag im Prozess haben die beiden Angeklagten Teilgeständnisse abgelegt. Beide erklärten, sie hätten massiv Alkohol konsumiert und könnten sich nur noch bruchstückhaft an die Auseinandersetzung erinnern. Jedoch hätten sie nicht vorgehabt, dem Opfer tödliche Verletzungen zuzufügen. „Was passiert ist, tut mir leid, und ich will dafür die Verantwortung übernehmen“, ließ der 21-jährige Angeklagte über seinen Verteidiger Markus Bessler mitteilen.
Er habe seinen 22-jährigen Kumpel nach langer Zeit mal wieder auf einer Gartenparty gesehen, wo er eine Flasche Wodka mit Orangensaft getrunken habe. Eine Freundin habe sie beide dann nach Herrenberg in die Schneiderei gefahren, wo er zusammen mit einem Fremden erneut Wodka und Orangensaft getrunken habe. Er habe „keinen Stress gehabt“ und nichts von Schwierigkeiten seines Freundes mitbekommen.
Der 22-Jährige spricht von einem Filmriss nach Kokskonsum
Dann sei jemand zu ihm gekommen und habe gesagt, sein Freund habe draußen Stress. Als er rausgekommen sei, habe er seinen Kumpel schlägern sehen. „Warum ich dann mitgemacht habe, weiß ich nicht. Ich habe nur noch Erinnerungsfetzen und bin mir selbst ein Rätsel“, führte Anwalt Bessler für seinen Mandanten weiter aus. Er habe auf keinen Fall jemanden verletzen oder gar töten wollen, er habe die anderen Beteiligten schließlich gar nicht gekannt. „Ich möchte mich aber auf jeden Fall entschuldigen und ein Schmerzensgeld zahlen“, mit diesen Worten endete die anwaltliche Erklärung.
Der 22-jährige Angeklagte hatte am zweiten Verhandlungstag erklärt, er habe schon auf der Gartenparty zuvor zehn Bier, vier Jacky Cola und Wodka getrunken. „Ich war auf der Party schon besoffen. In der Schneiderei war ich völlig weggetreten, weil ich dort auch Koks konsumiert und dann einen Filmriss hatte“, sagte er vor Gericht.
Alkohol und Drogen zögen sich durch sein gesamtes Leben, mit zwölf Jahren habe er seinen ersten Joint geraucht, im Alter von 15 Jahren dann erstmals Wodka und Whisky getrunken. „Der Rausch hat mir gefallen, manchmal bin ich besoffen zur Schule gekommen“, ergänzte der 22-Jährige. Er habe auch schon eine ambulante Therapie gemacht, sei dann aber in der Anpassungsphase wieder rückfällig geworden. „Ich weiß, dass Drogen Gift für mich sind. Ich habe nur Mist damit gebaut“, erklärte er. Der 22-Jährige soll dem Geschädigten mehrere Schläge verpasst haben, so dass dieser zu Boden ging. Der 21-Jährige habe diesem dann am Boden mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt, so dass dieser seine Hände vor sein Gesicht riss, um sich zu schützen.
Danach sollen der 21-Jährige dreimal, der 22-Jährige einmal mit dem Fuß gegen den Kopf des Opfers getreten haben und dabei tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben.
Erst das Eingreifen eines Anwohners beendet die Prügelei
Laut Anklage endete die Schlägerei erst, als ein Anwohner den Streit bemerkte und über die Straße brüllte, sie sollten gefälligst aufhören. Als der Mann auf die Straße kam, seien die beiden Angeklagten geflüchtet. Laut Anklage waren die Folgen für das Opfer erheblich: Der Mann erlitt eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung und eine mehrstündige Amnesie. Die Beeinträchtigungen seines Erinnerungsvermögens dauern laut Anklage bis heute an.
Der Prozess wird am Montag, 21. November, fortgesetzt, insgesamt sind noch vier Verhandlungstage bis zum 12. Dezember angesetzt. An diesem Tag soll das Urteil verkündet werden.