Ein 51-Jähriger soll in seinem Haus in Nürtingen-Neckarhausen Feuer gelegt und dadurch seine Mieter in Todesgefahr gebracht haben. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht, wo ihm versuchter Mord vorgeworfen wird, schweigt der Mann beharrlich.

Nürtingen - Der Brand in einem Haus in der Nürtinger Eifelstraße hat im vergangenen Juni großes Aufsehen erregt – vor allem, nachdem bekannt geworden war, dass der damals 50-jährige Eigentümer das Feuer in der ersten Etage, die er bewohnte, selbst gelegt haben soll. Seit Freitag muss er sich vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Esslingen wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verantworten. Denn laut der Anklage hat er durch die ihm vorgeworfene Tat bewusst in Kauf genommen, dass seine beiden mit ihm im Haus lebenden Mieter ums Leben kommen.

 

Die Verteidigung setzt beharrliches Schweigen

Am ersten Verhandlungstag bleibt das Motiv des mutmaßlichen Täters im Dunkeln. Er und sein Rechtsanwalt setzen offensichtlich auf eine Verteidigungsstrategie des Mauerns. Weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stuttgart möchte der heute 51 Jahre alte Mann etwas sagen. Davon wird die Kammer offenbar überrascht, denn sie hatte für die Aussage des Angeklagten mehr als eineinhalb Stunden eingeplant. Auch dessen 79-jährige Mutter beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und schweigt, obwohl sie bei der Polizei noch ausgesagt hatte. Sie entscheidet sich auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Ute Baisch außerdem dagegen, den Polizeibeamten, der sie damals vernommen hatte, aussagen zu lassen.

Zudem tritt der Nürtinger Rechtsanwalt dem Vorschlag der Vorsitzenden entgegen, diverse Untersuchungsberichte zu verlesen. Eine schlüssige Begründung dafür liefert er nicht, was Ute Baisch in ihrer langjährigen Erfahrung als Richterin „noch nie erlebt“ habe, wie sie ihr Unverständnis für diese Forderungen unmissverständlich kund tut. Der Anwalt wiederum wirft der Richterin vor: „Ihr Ton führt zu einer Belastung des Verfahrens.“ Nach einer Sitzungspause schmettert die Richterin die Einsprüche des Anwalts ab und verliest die Gutachten, die ohnehin nichts zutage fördern, was die Beweisaufnahme voranbringen würde. Als dann noch zwei Zeugen nicht erscheinen, ist klar, dass der Auftakt des Prozesses wenig erhellend verlaufen ist.

Anklage lastet dem 51-Jährigen „Heimtücke“ an

Laut der Anklageschrift hat der 51-Jährige am frühen Morgen des 13. Juni zunächst leicht entzündliche Substanzen – sogenannte Brandbeschleuniger – in seiner Wohnung ausgebracht, diese angesteckt und gegen 4.25 Uhr das Haus verlassen, um zur Arbeit zu gehen. Die weiteren Hausbewohner, seine beiden Mieter, schliefen zu dieser Zeit noch. Doch Anwohner entdeckten, dass aus einem gekippten Fenster im Obergeschoss Rauch und Flammen schlagen. Dadurch konnten sie die Schlafenden wecken und sie so vor Schlimmerem bewahren. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, der Angeklagte habe „bewusst in Kauf genommen, dass seine Mieter durch Rauchgase oder Flammen zu Tode kommen könnten“. Er habe versucht, sie „heimtückisch zu töten“.

Die Wohnung des Angeklagten stand laut der Staatsanwältin schnell „im Vollbrand“, wodurch ein Sachschaden in Höhe von rund 150 000 Euro entstand. Der Verdacht, der Eigentümer habe das Feuer selbst und absichtlich entfacht, ergab sich für die Ermittler recht schnell. Noch am selben Tag wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird fortgesetzt.