Prozess zu Vorfall in Besigheim Tödliche Auseinandersetzung in Flüchtlingsunterkunft

Ein 75-Jähriger muss sich wegen Totschlags vor Justitia verantworten. Foto: dpa/Volker Hartmann

Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich ein 75-jähriger Ukrainer wegen Totschlags an einem Landsmann verantworten – zum Tatvorwurf äußert er sich nicht.

Als der Angeklagte mit den grauen Haaren in Handschellen und Fußfesseln an seinen Platz im großen Schwurgerichtssaal des Heilbronner Landgerichts geführt wird, schlurft er mehr, als dass er tatsächlich geht. Seine rote Hose scheint ihm fast zu groß, sie ist ihm über die Hüften gerutscht. Es ist kaum vorstellbar, dass dieser 75 Jahre alte Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Doch genau das hält die Staatsanwaltschaft Heilbronn für möglich, sie hat ihn vorläufig im Klinikum am Weissenhof des Zentrums für Psychiatrie in Weinsberg untergebracht.

 

Grund dafür ist ein Vorfall in der Nacht zum 11. Januar dieses Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Besigheim. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75-jährigen Ukrainer Totschlag an einem 64-jährigen Landsmann vor, der zusammen mit ihm in einem Zimmer gewohnt hat. Laut Anklage kam es kurz vor 1 Uhr in der Nacht zu einem Streit zwischen den beiden Männern. Bei dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte dem körperlich unterlegenen 64-Jährigen mehrere Schläge mit einem mit Plastik umwickelten Stuhlbein aus Metall gegen den Hals und den Oberkörper versetzt haben.

Der 75-Jährige äußert sich nicht zum Tatvorwurf

Laut Anklage versuchte das Opfer, sich zu wehren, erlitt jedoch durch die Schläge mehrere Hämatome, einen Bruch des Zungenbeins und des Kehlkopfes, wodurch seine Luftzufuhr beeinträchtigt wurde. Letzten Endes erstickte der 64-Jährige wegen eines zentralen Regulationsversagens. Dies habe der Angeklagte in Kauf genommen, begründete der Erste Staatsanwalt Christoph Klein die Anklage.

Zum Tatvorwurf äußerte sich der 75-Jährige am ersten Verhandlungstag auf Anraten seines Verteidigers Felix Schmidt nicht. Allerdings berichtete er sehr flüssig und ausführlich von seinem bisherigen Leben. Bereits mit drei Jahren sei er in ein Kinderheim gekommen, mit neun Jahren sei er von einem kinderlosen Ehepaar adoptiert worden. Er habe als Radio- und Fernsehmechaniker gearbeitet und sei nach einem Sturz auf Glatteis einige Zeit wegen eines eingeklemmten Nervs außer Gefecht gewesen.

Im Ukraine-Krieg habe eine Rakete sein Haus zerstört

Als die ehemalige Sowjetunion zerfiel, habe er sich nur noch mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten können. Im Ukraine-Krieg habe eine Rakete sein Haus zerstört, seine beiden Kinder seien als Soldaten in den Krieg gezogen und vermutlich gefallen, er habe seit einiger Zeit nichts mehr von ihnen gehört. Im Mai 2022 sei er nach Deutschland gekommen, zuerst nach Marbach, danach nach Besigheim.

Alkohol trinke er nicht viel, er bekomme ihm nicht gut. In der Ukraine habe er bei der Arbeit mitgetrunken, damit er nicht als Außenseiter gelte. Sein Mitbewohner habe hingegen regelmäßig getrunken, eine Flasche Wodka pro Tag sei keine Seltenheit gewesen.

Der 75-Jährige sah sich teilnahmslos ein Video an

Das bestätigte ein weiterer Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Zeugenstand. Zu dem 26-Jährigen war der Angeklagte in der Nacht zum 11. Januar gelaufen, nachdem er ihn auf dem Handy nicht erreicht hatte. Der 26-Jährige erklärte, er sei dann ins Zimmer des Angeklagten gegangen und habe dessen Mitbewohner am Boden liegen sehen. Am Hals habe er keinen Puls mehr fühlen können. Er sei dann zu Freunden weitergelaufen, die deutsch sprächen, diese hätten Polizei und Notarzt alarmiert.

„Der Mann war schockiert. Er sagte, er habe sich mit dem Stuhlbein verteidigt“, berichtete der Zeuge über den Angeklagten. Ihm scheine bewusst gewesen zu sein, was er getan habe. Er sei aber nur teilnahmslos auf einem Stuhl gesessen und habe ein Video auf seinem Handy geschaut. Von der Polizei habe er sich widerstandslos festnehmen lassen. Zwischen den beiden Männern sei es häufiger zu Streitereien gekommen, am Tattag selbst habe er jedoch nichts zuvor gehört oder gesehen. Der Angeklagte erklärte, er habe „bei dem Vorfall“ einen Hörsturz erlitten und habe auf einem Ohr nur noch ein Hörvermögen von zehn Prozent.

Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll am 13. September verkündet werden.

Weitere Themen