Nur der Ex-Rektor und sein Kanzler, nicht aber die begünstigten Professoren sollen wegen der Zulagenaffäre an der Beamtenhochschule vor Gericht. So pauschal ist das erstaunlich, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Was lange währt, wird endlich gut – gilt das auch für den Prozess um die Zulagenaffäre an der Beamtenhochschule Ludwigsburg? Lange genug, nämlich fast zwei Jahre, hat die Prüfung der Anklage durch das Landgericht Stuttgart jedenfalls gedauert. Nun haben die Richter entschieden, dass sich alleine der frühere Rektor und sein Kanzler einem Verfahren wegen Untreue stellen müssen. Gut ist dieses Ergebnis fraglos für die 13 Professoren, welche bis heute die – unstrittig – rechtswidrigen Zulagen erhalten. Den gegen sie erhobenen Vorwurf der Beihilfe hält das Gericht für nicht tragfähig: Angesichts des komplizierten Besoldungsrechts hätten sie darauf vertrauen dürfen, dass die Zulagen rechtmäßig seien.

 

Hochschule kann hoffen

Für einige weniger rechtskundige Professoren ist dieser Befund nachvollziehbar. Dass die Richter allerdings gleich alle 13 vom Verdacht exkulpieren, sie hätten einen Verstoß zumindest in Kauf genommen, erstaunt dann doch. Immerhin gab es an der Hochschule schon damals Bedenken, ob die Sonderzahlungen wirklich rechtens seien. Nun muss zunächst die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie der Entscheidung der Richter folgen. Einen Widerspruch, der zu weiteren Verzögerungen führt, wird sie sich genau überlegen. Für die Hochschule wäre es auf jeden Fall gut, wenn es nun – wie angekündigt – „schnellstmöglich“ zum Prozess kommt. Erst wenn neben der politischen auch die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen ist, kann sie wieder unbelastet nach vorne schauen.