Neben dem Sofa mit den vielen Kissen klafft ein Einschussloch. Einer der Schüsse, die im September letzten Jahres im Esslinger Stadtteil Mettingen abgefeuert wurden, ist in ein Wohnzimmer eines Mehrfamilienhauses in der Obertürkheimer Straße gekracht. Die Kerbe in der Wand ist auf einem Foto, das in Saal 1 des Landgerichts Stuttgart an die Wand projiziert wurde, deutlich zu sehen. Im Zusammenhang mit dieser Schussabgabe läuft seit Mitte März der Prozess gegen vier Angeklagte im Alter von 20 bis 21 Jahren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Anlass eine Auseinandersetzung rivalisierender Banden gewesen sein.
Nicht nur Fotos, sondern auch Diagramme wurden im Gerichtssaal gezeigt. Sie wirken harmlos mit ihrem Gewirr aus Strichen, Markierungen und Zahlen in verschiedenen Farben. Doch hinter den Linien verbergen sich mögliche Schussrichtungen, Fluglinien von Patronen und Positionen der Schützen.
Mindestens fünf Schusswaffen waren im Einsatz
Mit Hilfe dieser Berechnungen legten zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes (Lka) dar, wie der Schusswechsel abgelaufen sein könnte. Die Typen einiger der benutzten Waffen hätten identifiziert werden können. 16 Hülsen, mehrere Patronen, Geschosse und Geschossmantelteile hätten im Bereich der Obertürkheimer Straße sicher gestellt werden können. Gefunden wurden sie auf der Straße und einer Zufahrt, an zwei Autos, an der Außenwand und den Innenräumen eines Lokals, an einem Corona-Test-Container sowie an der Fassade und dem Innenraum eines Wohnhauses. Sie seien aus mindestens fünf verschiedenen Schusswaffen abgefeuert worden. Die Waffen, die in der Wohnung eines Angeklagten sichergestellt wurden, seien aber nicht mit den Tatwaffen identisch.
Auf einem Porträtfoto, das ebenfalls im Gerichtssaal gezeigt wurde, ist wenig zu erkennen. Es stammt aus einer Überwachungskamera am Tatort und zeigt einen dunkelhaarigen Mann mit einem Basecap. Es sei ihr nicht möglich gewesen, erklärte eine weitere Spezialistin des LKA, zu erkennen, ob es sich bei dem auf dem Bild Dargestellten um einen der Angeklagten handle. Sie könne es aber auch nicht ausschließen. Die Qualität der Aufnahme sei zu schlecht.
Wie vertrauenswürdig sind Super-Recognizer?
Auch ihre Aussage nahmen die beiden Rechtsanwälte dieses Angeklagten zum Anlass, um eine Haftentlassung für ihren Mandanten zu beantragen. Er sei auf der Aufnahme nicht zu erkennen. Die Anklageschrift der Staatsanwältin würde sich außerdem auf die zuvor gemachte Aussage zweier „Super-Recognizer“ stützen, die „aus einer subjektiven Betrachtung heraus“ den Angeklagten auf einer am Tatort gemachten Aufnahme zu erkennen glaubten.
Super-Recognizer seien Menschen mit einer außergewöhnlichen Begabung zum Einprägen und Wiedererkennen von Gesichtern. Diese Methode sei aber umstritten, so die beiden Verteidiger. Die schwer zu erklärenden Fähigkeiten der Super-Recognizer seien angeblich angeboren und würden nur bei etwa zwei Prozent der Menschen auftreten. Auch seien die in der Wohnung ihres Mandanten sichergestellten Kleider, die er angeblich bei der Tat getragen haben soll, nicht eindeutig als sein Eigentum identifizierbar. Denn der Angeklagte teile sich ein Schlafzimmer mit seinem Bruder, und die Kleidungsstücke hätten sich zudem in einem von mehreren Familienmitgliedern genutzten Gemeinschaftsschrank befunden. Ein hinreichender Tatverdacht sei also nicht gegeben. Das Gericht möchte den Antrag prüfen. Der Prozess wird fortgesetzt.