Sechs Zentimeter tief steckte der Löffel in der Augenhöhle. Ist der Täter ein Islamist oder schwer psychisch krank? In einer ersten Vernehmung hatte der Syrer gesagt, er habe „den Propheten rächen wollen“. Doch vor Gericht mehren sich die Zweifel, dass das stimmt.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Asperg/Stuttgart - Als die Wachleute am 26. Juni 2018 in die Zelle stürmen, spielt sich vor ihnen eine Szenerie ab, die sie so noch nie gesehen haben – dabei sind die Vollzugsbeamten des Justizkrankenhauses auf dem Hohenasperg einiges gewöhnt. Vier Gefangene befinden sich in dem Raum, zwei liegen friedlich im Bett, es ist schon weit nach Mitternacht. Ein dritter steht, wirkt aber völlig abwesend, mit ihm stimmt etwas nicht, das wird schnell deutlich. Und der vierte Mann? Sitzt im Bett und hat einen Löffel im Auge stecken, sechs Zentimeter tief in der Höhle. Ganz ruhig sei alles gewesen, erzählt einer der Beamten, als er im Landgericht in Stuttgart die Vorgänge schildert. Niemand habe geschrien oder gesprochen. „Das war fast schon surreal.“

 

Was sich in jener Nacht auf dem berühmten Gefängnisberg in Asperg abgespielt hat, ist inzwischen weitgehend aufgeklärt. Entscheidend ist aber, warum es passiert ist, und diese Frage versucht das Landgericht seit Donnerstag zu beantworten.

Der Täter soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden

Angeklagt ist ein 24 Jahre alter Syrer – der Mann, der in der Zelle stand, als die Wachleute kamen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Flüchtling versuchten Mord vor. Heimtückisch, denn das Opfer hatte keine Chance. Der Mann schlief, als der Syrer zur Tat schritt, einen Plastiklöffel nahm und den Griff ins Auge seines Mitgefangenen rammte. Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren, das heißt: Die Staatsanwaltschaft fordert, dass der Angeklagte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Weil er gefährlich für die Allgemeinheit sei.

Besondere Brisanz bekommt das Verfahren, weil der junge Syrer kurz nach der Tat etwas sagte, das alle aufschreckte. Er habe sich an seinem Mitgefangenen rächen wollen, weil dieser den Propheten beleidigt habe. Was den Verdacht nahelegt, er sei ein Islamist. Weitere Aussagen deuten daraufhin, dass er religiös ist. Vor allem aber nähren sie den Verdacht, dass er an einer schweren seelischen Störung leidet.

Der junge Mann hat wegen des Syrienkriegs Vater und Bruder verloren

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu der Tat, wohl aber zu seiner Biografie. Aufgewachsen ist er in Damaskus, und bis 2011 der Syrienkrieg ausbrach, sei sein Leben in „normalen Bahnen verlaufen“. Sein Vater sei dann im Krieg gefallen und sein damals 15-jähriger Bruder bei einem Bombenagriff ums Leben gekommen. Er selbst flüchtete über die Balkanroute nach Europa, 2015 kam er in Deutschland an – und von der Bahn ab. Er habe nicht arbeiten dürfen, in den Tag gelebt, wenig Kontakte gehabt, sagt er. Schließlich geriet er an Drogen, und wegen verschiedener Delikte landete er in der Akutpsychiatrie auf dem Hohenasperg.

Weil es dort immer mal wieder zu Zwischenfällen kommt, werden manche Zellen mit Videokameras überwacht. Am 26. Juni, gegen 1.30 Uhr schlägt der Beamte, der vor dem Monitor sitzt, Alarm. Er hatte beobachtet, wie der Syrer sich dem Bett seines Zimmergenossen näherte. Dass dieser nahezu unverletzt blieb, klingt nach einem Wunder. Obwohl der Löffel sechs Zentimeter tief in der Augenhöhle steckte, blieben Auge und Gehirn unversehrt – der Mann erlitt nur ein paar Schwellungen.

„Satanische Gedanken“ sollen den 24-Jährigen zur Tat getrieben haben

Der Angeklagte wurde danach nicht nur von der Polizei vernommen. Er sprach auch in mehreren Sitzungen mit einer psychiatrischen Sachverständigen, die am Donnerstag vor Gericht aussagte. Ihr gegenüber, erklärte sie, habe der Angeklagte die Tat sofort freimütig eingeräumt. Religiöse Motive habe er durchgehend abgestritten, davon abgesehen seien seine Angaben widersprüchlich gewesen. In einer Sitzung habe er gesagt, der Mitgefangene habe ständig Selbstgespräche geführt und ihn genervt. Ein paar Tage später habe er dies als Motiv verneint und erklärt, er habe eine persönliche Krise. Wieder später gab er an, er habe Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihm auf arabisch Befehle erteilt hätten. Sein Kopf sei sehr voll gewesen, er habe nicht mehr denken können, er habe beim Beten „satanische Gedanken“ gehabt.

Die Sachverständige wird am nächsten Verhandlungstag noch ihr gesamtes Gutachten vorstellen und näher darauf eingehen, inwieweit der Angeklagte an einer schizophrenen Krankheit leidet. Auch der Staatsanwalt geht inzwischen davon aus, dass der Syrer kein Islamist ist. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt.