Ein Böblinger soll seine Mutter und seine Großmutter getötet haben. Die Anklage hält ihn für psychisch krank.

Böblingen: Kathrin Haasis (kat)

Stuttgart - Es gibt keinen Strafprozess und auch keine Anklage, obwohl es zwei Opfer gibt, die gewaltsam ums Leben gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft hält den 18-Jährigen, der im Dezember 2018 in Böblingen seine Mutter und seine Großmutter erstochen hat, aufgrund dessen psychischer Erkrankung für schuldunfähig. Gegen den jungen Mann ist deshalb am Dienstag am Landgericht ein sogenanntes Sicherungsverfahren eröffnet worden. Weil er zur Tatzeit 17 war, findet es unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Statt um die Verurteilung zu einer Haftstrafe geht es um die Einweisung in eine Psychiatrie: Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist.

 

In der Nacht zum 11. Dezember soll der Jugendliche seine 38 Jahre alte Mutter und seine 61 Jahre alte Großmutter in der gemeinsamen Wohnung der Familie in Böblingen mit mehreren Stichen getötet haben. Er rief selbst gegen 2.40 Uhr die Polizei an, gestand die Tat und ließ sich kurz darauf widerstandslos festnehmen. Die Polizisten fanden ihn auf dem Balkon des siebenstöckigen Mietshauses. Die Tatwaffe war ein Küchenmesser, das die Polizei sicherstellte. Laut Nachbarn soll es vor der Tat zu einem Streit gekommen sein. In der Wohnung befanden sich noch der zwölf Jahre alte Bruder und die dreijährige Schwester, sie wurden nicht attackiert.

Durch den Drogenkonsum stark verändert

Ehemalige Freunde von der Schule hatten am Tag nach der Tat berichtet, dass sich ihr früherer Kumpel durch seinen Drogenkonsum stark verändert habe. Von Marihuana sei er zu härteren Drogen wie Amphetaminen übergegangen, und damit sei auch der Kontakt zu ihm abgebrochen. Der Jugendliche sei ständig in Geldnot gewesen, erzählten sie. Die Klassenkasse habe er geplündert, andere Schüler bestohlen. Vor drei Jahren machte der 18-Jährige den Hauptschulabschluss, eine Ausbildung hat er wohl nicht absolviert.

Der Tatverdächtige sei schon früher gewalttätig gewesen, berichteten seine ehemaligen Klassenkameraden außerdem, auch seine Mutter habe er schon geschlagen. Von einem Aufenthalt in einer Entzugsklinik erzählten sie am Tag nach der Tat. Er sei total blass im Gesicht gewesen und abgemagert, erzählten die Jugendlichen von ihrer letzten Begegnung mit dem Beschuldigten. Als ruhig und unauffällig beschrieben Nachbarn die Familie. Die Mutter war anscheinend allein erziehend, ihre Schwester bewohnte die gegenüberliegende Wohnung in demselben Haus.

Prognose zur Entwicklung des Krankheitsbildes

In dem Sicherungsverfahren wird die Tat mithilfe von Zeugenaussagen wie in einem Strafprozess aufgerollt. Statt die Anklageschrift zu verlesen, stellte die Staatsanwaltschaft zum Auftakt einen Antrag – in dem Fall die Unterbringung in einer Psychiatrie. Ein psychiatrischer Gutachter muss bei solchen Verfahren zwingend hinzugezogen werden. Er beurteilt die bestehende Gefährlichkeit des Beschuldigten und gibt eine Prognose zur Entwicklung des Krankheitsbildes ab.

Fünf weitere Verhandlungstage hat die 3. Große Jugendkammer für das Sicherungsverfahren angesetzt. Am Ende steht ein Urteil. Folgen die Richter der Staatsanwaltschaft, wäre es ein Freispruch – sowie die Anordnung der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Die Entscheidung hat das Landgericht für Freitag, 7. Juni, angekündigt.