Das Gericht spricht den Wiederholungstäter wegen Diebstahls schuldig. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Leonberg - Ladendiebstahl, Schwarzfahrerei und eine dreiste 55-Jährige, die es auf die Sofakissen ihrer Nachbarin abgesehen hat – am Leonberger Amtsgericht mussten jüngst Kleinkriminelle Rechenschaft ablegen. Die Angeklagten hatten aber nicht nur gemeinsam, dass sie wegen Bagatelldelikten vor Gericht standen, sie waren auch allesamt Wiederholungstäter. Nicht zuletzt deshalb muss einer von ihnen jetzt ins Gefängnis.

 

Wegen Erschleichen von Leistungen, wie Schwarzfahren im sperrigen Amtsdeutsch genannt wird, wurde ein 36 Jahre alter Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Wochen verurteilt. Der Leonberger war im Sommer gleich zweimal ohne Fahrschein in der S-Bahn erwischt worden. Warum? „Ich war spät dran und hatte nur einen 20-Euro-Schein, den der Automat nicht angenommen hatte“, erklärte er. Eine Geldstrafe kam für den Richter Josef Weiß nicht mehr in Betracht. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister listete 15 Voreintragungen auf, mehr als die Hälfte derer war einschlägig. „Suchen Sie sich Arbeit, dann klappt es auch mit den Tickets!“, gab ihm der Richter mit auf den Weg.

Kissen mit Katzenhaaren

Dass selbst im Treppenhaus Obacht geboten ist, zeigte ein Fall vom vergangenen Mai aus Leonberg. Damals hatte eine Frau ihr altes Sofa samt Kissen ins Kellergeschoss des Mehrfamilienhauses gestellt, weil sie ein neues bestellt hatte. Doch tags darauf riss sich eine Nachbarin die feschen Polster unter den Nagel. Die entsetzte Besitzerin war ihr auf die Schliche gekommen, nachdem sie mehrere Kissen mit Katzenhaaren in der Mülltonne entdeckt hatte – die Angeklagte war die einzige Bewohnerin mit einem Haustier. Als die Polizei diese zur Rede stellte, fand sie die Kissen an der dafür prädestinierten Stelle – auf ihrem Sofa im Wohnzimmer.

Dennoch stritt die 55-Jährige alles ab und schob die Schuld stattdessen einem Bekannten in die Schuhe, der laut ihr einen Schlüssel zu ihrer Wohnung hatte. Außerdem behauptete sie, dass sie damals wegen einer Not-OP „völlig durch den Wind“ war und klagte mit Blick auf den Tatzeitpunkt über Erinnerungslücken. Der Amtsrichter glaubte ihr kein Wort und verdonnerte sie wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro – „schließlich hätten sich die Kissen nicht in ihre Wohnung teleportiert.“ Damit war die Leonbergerin aber noch gut bedient, stand sie doch schon ein halbes Dutzend Mal wegen Diebstahls vor Gericht.

Keine weitere Chance gab es derweil für einen wegen zweifachen Ladendiebstahls schuldig gesprochenen Rentner, dessen Vorstrafenregister 27 Einträge auflistete und der nun für zwei Monate hinter Gitter muss. Der 65-Jährige, der von der Polizei vorgeführt wurde, weil er den ersten Gerichtstermin platzen ließ, hatte im Juni zwei Parfümfläschchen im Wert von 120 Euro im Leo-Center mitgehen lassen.

Likörflaschen geklaut

Nicht nur seitdem „erfreut“ sich der 65-Jährige einer gewissen Bekanntheit in dem Einkaufszentrum – wenn auch einer eher unrühmlichen. Laut der geladenen Verkäuferin haben schon mehrere Ladenbesitzer ihm Hausverbot erteilt. Übrigens: Keinen Monat nach seiner letzten Haftentlassung hatte sich der Langfinger in einem Supermarkt eine Likörflasche unter den Nagel gerissen. Diese Sache wurde aber mit Blick auf den Prozess am Amtsgericht von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sie bei der Strafzumessung nicht mehr beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre.

Laut eigener Aussage wollte der Senior das feine Duftwasser eigentlich gar nicht klauen, „sondern nur vergleichen“. Richter Weiß schüttelte den Kopf: „Sich Parfümflaschen in die Hose zu stecken, um sie zu vergleichen, ist schon etwas komisch!“