Das Coronavirus bremst auch die Stuttgarter Justiz aus. Prozesse werden, wo möglich, verschoben. Es kommt auch vor, dass Anwälte nicht ins Gebäude dürfen.

Stuttgart - Die zwei Strafverteidiger wollen eigentlich nur ihrem Tagesgeschäft nachgehen. Sie wollen im Vorführraum des Landgerichts Stuttgart an der Olgastraße ihre inhaftierten Mandanten sprechen, ehe deren Drogenprozess fortgesetzt wird. Doch sie kommen nicht rein. Sie dürfen nicht.

 

Die zwei Anwälte sind vor dem Gebäude von Justizwachtmeistern befragt worden, ob sie Grippesymptome hätten, ob sie in einem Risikogebiet gewesen seien, ob sie Kontakt mit einem Infizierten gehabt hätten. Sie hatten. „Wir haben wahrheitsgemäß gesagt, dass wir Kontakt mit jemandem hatten, der Kontakt mit einem Coronaverdächtigen hatte“, so der Verteidiger. Damit waren sie raus, sie kommen nicht ins Gebäude. Was das für Auswirkungen für den laufenden Prozess hat, wird zu klären sein.

Die Stuttgarter Justiz befindet sich wegen des Coronavirus im Krisenmodus. Vorerst bis zum 19. April wird der Dienstbetrieb an den beiden Amtsgerichten, am Landgericht sowie am Oberlandesgericht (OLG) reduziert. „Durch einen Notfallplan ist aber sichergestellt, dass unaufschiebbare Verhandlungen und Dienstgeschäfte gesichert sind und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht“, sagt OLG-Sprecher Matthias Merz.

Haftsachen gelten als unaufschiebbar

Als unaufschiebbar gilt dabei die Bearbeitung von Haftsachen, von Unterbringungen in psychiatrischen Anstalten, Auslieferungen von mutmaßlichen Straftätern sowie die ermittlungsrichterliche Tätigkeit. „Alle aufschiebbaren Verhandlungen werden vorerst nicht stattfinden“, so der OLG-Sprecher. Dies betreffe insbesondere Zivilverfahren und zahlreiche Familiensachen.

Auch das Landgericht hat reagiert und die meisten Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ins Home Office geschickt. An der Pforte wird streng kontrolliert. „Haftsachen müssen aber verhandelt werden“, sagt ein Sprecher. Denn nach sechs Monaten Untersuchungshaft steht die erste Haftprüfung vor dem OLG an. Dauert es zu lange, bis der Prozess beginnt, kann es sein, dass ein U-Häftling auf freien Fuß gesetzt werden muss.

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Es hänge im Endeffekt vom Vorsitzenden Richter oder von der Richterin ab, so der Sprecher. Es gelte die richterliche Unabhängigkeit. Will ein Richter verhandeln, wird verhandelt. Dabei sei es aber beispielsweise möglich, die Zuhörerzahl im Gerichtssaal zu beschränken.

So wie im Prozess gegen einen Mann und seine beiden Söhne. Das Trio soll in ganz Süddeutschland 98 Zigarettenautomaten aufgebrochen haben. Die ersten beiden Sitzreihen im Zuschauerraum sind gesperrt, Zuhörer müssen Abstand untereinander halten. Auch auf der Richterbank hat man die Stühle weiter als sonst auseinandergeschoben. Die Besetzung der Strafkammer hat das Virus schon durcheinandergewirbelt. Eine Schöffin steht unter Quarantäne, eine andere hat ihren Platz eingenommen, was die Verteidiger absegnen müssen und auch tun.

Richterin: „Wir wissen nicht, wie es weitergeht.“

Am Amtsgericht Stuttgart bleiben die Registereinsichtstelle und die Gerichtszahlstelle bis auf Weiteres geschlossen. Die Rechtsantragstelle werde nur noch dringende und eilbedürftige Anträge aufnehmen, heißt es. Es sei damit zu rechnen, dass Gerichtstermine aufgehoben werden und ein neuer Termin erst nach Ende der aktuellen Ausnahmesituation bestimmt werde.

Die Vorsitzende Richterin, deren Strafkammer den Prozess gegen den Mann und seine beiden Söhne vor dem Landgericht führt, bringt es auf den Punkt. „Wir sollen die Haftsachen verhandeln“, sagt sie, und: „Wir wissen aber natürlich nicht, wie es weitergeht.“