Prozesse um Betriebsschließung Wirte und Versicherer streiten wegen Corona

Ein (Symbol-)Bild aus besseren Zeiten: Bewirtung in einer Besenwirtschaft – nicht der im Text erwähnten. Foto: Ines Rudel/Lichtgut / Ines Rudel

Versicherungen gegen die Zwangspause von Restaurants scheinen wie gemacht für die Pandemie. Doch die Unternehmen sehen das völlig anders als die Wirte. Landauf, landab beschäftigt der Konflikt die Gerichte – teils mit kuriosen Argumenten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es ging auch mal lustig zu, als am Landgericht Stuttgart kürzlich die Klage einer Besenwirtschaft aus dem Remstal gegen die Württembergische Versicherung verhandelt wurde. Eingehend erörterte der Richter mit den Parteien, ob und inwieweit die Betriebsschließungsversicherung für den Ausfall während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 aufkommen müsse. Habe sie auch bei einer Pandemie zu zahlen oder nur bei einer der in den Bedingungen aufgelisteten Erreger und Infektionskrankheiten, wo Corona oder Covid19 noch fehlten? Das sei der Knackpunkt des Rechtsstreits, bei dem es um knapp 40 000 Euro ging.

 

Er habe die Frage im Familienkreis gestellt, berichtete der Anwalt der Besenwirtschaft. Selbst für sein siebenjähriges Kind sei glasklar gewesen, dass Corona mitversichert sein müsse. Und er habe seine Oma gefragt, konterte der Vertreter der Versicherung schlagfertig. Deren eindeutige Auskunft: was nicht in der Liste stehe, falle auch nicht unter den Schutz. Die Großmutter habe zwar mehr Lebenserfahrung, meinte der Richter – aber so ganz überzeuge sie ihn nicht.

Tendenz zugunsten der Versicherungen

Landauf, landab beschäftigen sich die Gerichte derzeit mit solchen Streitigkeiten. Allein in Stuttgart sind derzeit rund fünfzig solche Verfahren anhängig, bundesweit dürften es mehrere Hundert sein. Urteile der ersten Instanz gibt es schon etliche, in der zweiten Instanz kommen gerade die ersten. In der Tendenz scheinen sie eher zugunsten der Versicherungen auszufallen, doch das Bild ist noch ziemlich unklar – zumal die Assekuranzunternehmen kurz vor drohenden Niederlagen gerne Vergleiche abschließen. Soeben kamen zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, ganz auf der Linie der „Oma“: Maßgeblich sei der abgeschlossene Katalog der Krankheiten, nicht das Infektionsschutzgesetz mit seinen sich ändernden Regeln.

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Es geht um viel für beide Seiten – vorrangig um Geld, aber auch um Vertrauen und das künftige Miteinander. Bisher standen Betriebsschließungsversicherungen eher selten im Fokus. Gedacht waren sie etwa für den Fall, dass ein Restaurant wegen Salmonellen für einige Tage dichtmachen müsste. Nicht vorstellbar schien es, dass die ganze Branche wochenlang vom Staat dazu gezwungen werden könnte. Ob auch eine Pandemie von dem Schutz umfasst ist – darüber gegen die Ansichten zwischen Assekuranz und Gastronomie diametral auseinander.

Branche: Pandemie nicht versicherbar

Ein klares Nein kommt vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, GDV. Pandemien seien „rein privatwirtschaftlich nicht versicherbar“, heißt es dort. Wenn fast alle Versicherten gleichzeitig betroffen seien, überfordere das die Gemeinschaft; daher müsse der Staat mit einspringen. Etwa 25 Millionen Euro habe man voriges Jahr an Beiträgen aus solchen Verträgen eingenommen, rechnet eine GDV-Sprecherin vor. Umgekehrt seien rund 900 Millionen Euro ausgezahlt oder zurückgestellt worden – eine extreme Schadensquote. Inzwischen habe der Verband den Mitgliedern Tipps für neue, klare Bedingungen gegeben.

Auch der W&W-Konzern der Württembergischen folgt den Empfehlungen, um „Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit weiter zu erhöhen“. Die neuen Bedingungen gälten von März an, sagt ein Sprecher. Pandemierisiken würden damit zweifelsfrei nicht abgedeckt. Nach dem ersten Lockdown habe die Versicherung den Kunden „als Zeichen der Solidarität“ eine einmalige Kulanzzahlung angeboten. Dies habe sich zu einem Schadenaufwand von 40 Millionen Euro summiert.

Wirte beklagen verlorenes Vertrauen

Beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist der Unmut über die Versicherungen groß. Die Assekuranz-Unternehmen hätten „durch ihr Gebaren … viel Vertrauen in unserer Branche verspielt“, sagt ein Sprecher des Landesverbands. Verschärft werde dies noch dadurch, dass sie mit unvollständigen Zahlen den Eindruck zu erwecken versuchten, man könne sich Klagen mangels Erfolgschancen besser sparen. Dehoga-intern wird genau beobachtet, wie oft Verfahren kurz vor einer Niederlage mit hohen Vergleichsangeboten beendet werden – Hauptsache, es gebe keine Schlagzeilen über den Fall. Teils völlig identische Klauseln würden vom einen Gericht so, vom nächsten ganz anders ausgelegt. Am Ende müsse wohl der Bundesgerichtshof entscheiden, aber das könne dauern. Entsprechend schwer tut sich der Verband mit dem Rat, ob sich ein Prozess gegen die Versicherung lohne: Man müsse mit einem mehrjährigen Verfahren durch mehrere Instanzen rechnen.

Im eingangs erwähnten Prozess vor dem Landgericht soll die Entscheidung übrigens am 12. März kommen. Die Tendenz des Richters klang ziemlich eindeutig, nämlich „nicht zugunsten der Beklagten“. Mit ihren „sehr schnörkelhaften“ Bedingungen hätten sich die Versicherungen wohl keinen Gefallen getan; man könne und müsse die Dinge klarer formulieren. Es könne nicht sein, dass im Schadensfall am Ende „Sankt Florian gilt“.

Klagen auch gegen die Bundesländer

Nicht nur von den Versicherungen, auch vom Staat fordern Gastronomen teilweise Schadenersatz für die coronabedingten Betriebsschließungen. Beim Landgericht Stuttgart sind laut einer Sprecherin bisher zehn Klagen gegen das Land Baden-Württemberg eingegangen. Eine sei bereits von einer Zivilkammer abgewiesen worden, in einem zweiten Fall komme am Freitag die Entscheidung.

Auch Anwaltskanzleien ermuntern die Wirte dazu, gegen die Bundesländer vorzugehen. Die Kanzlei Gansel in Berlin will gemeinsam mit dem „Bund der Gastfreundschaft“ Entschädigungen durchsetzen. Ihre Argumentation: alle Bürger profitierten von den Einschränkungen, aber die Lasten seien nicht fair verteilt. An einer Sammelaktion könnten Betroffene ohne Kostenrisiko teilnehmen.

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