Für seine tätliche Auseinandersetzung mit einem Hotelier in Kenia muss Prinz Ernst August von Hannover eine Geldstrafe von 200.000 Euro zahlen.

Hannover - Für seine tätliche Auseinandersetzung mit einem Hotelier in Kenia vor zehn Jahren muss Prinz Ernst August von Hannover eine Geldstrafe von 200.000 Euro zahlen. Das Landgericht Hildesheim sprach den 56-Jährigen am Dienstag der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Richter Andreas Schlüter verhängte daher gegen den Chef des Welfenhauses eine Strafe von 40 Tagessätzen von je 5.000 Euro.

Für seine Auseinandersetzung mit dem Hotelier Josef Brunlehner im Januar 2000 am Strand der kenianischen Ferieninsel Lamu war der Prinz zunächst vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren setzte er dann aber eine Wiederholung des Prozesses durch. Ernst August beteuerte stets, dem Hotelier seinerzeit nur zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Brunlehner berichtete dagegen vor Gericht von Faustschlägen und erheblichen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren wegen einfacher Körperverletzung eine Geldstrafe von 200.000 Euro beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Straffreiheit. Als wichtige Entlastungszeugin war in dem über 26 Prozesstage gehenden Hildesheimer Verfahren auch die Frau des Angeklagten, Prinzessin Caroline von Monaco, ausgesagt. Die am Dienstag verhängte Geldstrafe beträgt noch nicht einmal die Hälfte der im ursprünglichen Urteil genannten 445.000 Euro, so dass die Hoffnung von Ernst August und seinem Verteidiger auf ein milderes Urteil aufging.