Im Wieslocher Zentrum für Psychiatrie sollen bis zu vier ehemals Sicherungsverwahrte unterkommen. Regt sich nun Widerstand?.

Wiesloch - Nun doch Wiesloch: Im dortigen Zentrum für Psychiatrie sollen psychisch gestörte Straftäter therapiert werden, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, aber weiter als gefährlich gelten. Das hat die Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) erklärt. Die Stadt in Nordbaden war schon einmal, von der früheren Ministerin Monika Stolz (CDU), auserkoren worden. Die Wahl musste aber nach Protesten aus der Bevölkerung fallen gelassen werden. Dann wurde ein Standort in Heilbronn ins Auge gefasst. Aber der entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.

 

Ob sich in Wiesloch wieder Widerstand regt, wird sich weisen. Doch die Voraussetzungen sind anders als vor einem Jahr. Zum einen habe man "eine andere Art des Umgangs" gesucht, heißt es im Sozialministerium. Die Ministerin habe den Wieslocher Oberbürgermeister persönlich von dem vom Kabinett abgesegneten Plan unterrichtet. Sodann schickte sie am Mittwoch ihren Ministerialdirektor, den zuständigen Abteilungsleiter ihres Hauses und einen Vertreter des Psychiatrischen Zentrums (ZfP) in den Gemeinderat, um ihn vorab zu informieren. Zudem wird eine telefonische Hotline zum ZfP eingerichtet, unter der Wieslocher Fragen stellen können.

"Die Maßnahme ist nur vorübergehend"

Auch in der Sache gibt es Unterschiede. Vergangenes Jahr war an ein altes Gefängnis in der Stadt als Standort gedacht. Jetzt wird das ZfP bemüht. Dorthin werden auch psychisch gestörte Straftäter zum Maßregelvollzug eingewiesen. Weiter sicherte Altpeter zu, die Maßnahme sei nur vorübergehend: "Spätestens am 31. Mai 2013 wird diese Zwischenlösung beendet."

Bis dahin muss nämlich die Sicherungsverwahrung neu geregelt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Bund und Länder arbeiten daran, Sicherungsverwahrte und Straftäter, für die das Therapieunterbringungsgesetz gilt, gemeinsam unter der Verantwortung der Justizverwaltung betreuen zu können. Dafür müssen aber erst Möglichkeiten geschaffen werden, die Betroffenen wie gefordert therapeutisch begleiten zu können. Das Land will die Sicherungsverwahrung in Freiburg konzentrieren. Dafür werden dort Räumlichkeiten mit 70 Plätzen bereits gebaut.

Die elektronische Fußfessel als Alternative?

Die Gemeinderäte erfuhren auch, dass mit "höchstens vier ehemals Sicherungsverwahrten" in Wiesloch zu rechnen sei. Derzeit sind im Land 67 Männer und eine Frau in Sicherungsverwahrung. Darunter sind 17 sogenannte Altfälle. Diese müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bis Ende des Jahres überprüft, die Betroffenen möglicherweise freigelassen werden.

Das muss ein Gericht entscheiden. Es kann als eine scharfe Sanktion die Therapieunterbringung anordnen - aber nur für psychisch gestörte, gefährliche Täter. Daneben bleibt für gefährlich geltende Fälle die permanente Beaufsichtigung durch Polizeibeamte. Das wird derzeit mit vier Personen praktiziert, drei in Freiburg und eine in Reutlingen. Das erfordert 63 Beamte. Ein milderer Weg zur Überwachung ist neuerdings die elektronische Fußfessel.