Eine Frau aus der Region ist seit mehr als 40 Jahren psychisch krank. Die gesetzliche Betreuerin hatte die Höherstufung des Pflegegrads beantragt. Das Gutachten macht nicht nur sie, sondern auch die Tochter fassungslos. Ein „krasser Einzelfall“?

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Susanne N. (Name geändert) begleitet ihre psychische Erkrankung den Großteil ihres Lebens. Seit mehr als 40 Jahren ist sie in Behandlung. Sie nimmt Tabletten gegen Schizophrenie und schizoaffektive Psychose. Die 69-Jährige ist zudem chronisch depressiv. Weil sich der Zustand ihrer Klientin während der Pandemie verschlechterte, hat ihre gesetzliche Betreuerin im Sommer 2020 einen höheren Pflegegrad beantragt: von Pflegegrad eins, den sie seit Januar 2017 hat, in zwei. Zweimal wurde Susanne N. telefonisch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Nach dem ersten Gutachten Ende Juli wurde die Höherstufung abgelehnt, wogegen die Betreuerin Widerspruch einlegte. Das Ergebnis der zweiten telefonischen Begutachtung vom 11. Februar: Susanne N. wurde der Pflegegrad komplett aberkannt.