So manche Verkehrssünde zieht einen oder mehrere Punkte in der sogenannten Verkehrssünderdatei nach sich. Doch wie lange bleiben die Punkte in Flensburg, wie kann man sie abfragen und wie kann man sie abbauen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Katrin Jokic

Die Stadt im hohen Norden ist bei vielen Autofahrern gefürchtet – denn diverse Verkehrssünden haben einen Eintrag in das Fahreignungsregister zur Folge. Im Volksmund ist das Register eher als „Verkehrssünderkartei“ bekannt und wer drin steht, der hat eben die berühmt-berüchtigten „Punkte in Flensburg“.

 

Verstöße im Straßenverkehr können unterschiedlich bestraft werden: mit Bußgeldern, mit Punkten und/ oder mit Fahrverboten. Bei sehr gravierenden Verstößen kann auch direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Punkte in der Verkehrssünderdatei können sich bei wiederholten Verstößen summieren. Wer insgesamt 8 Punkte „gesammelt“ hat, muss den Führerschein abgeben (Entziehung der Fahrerlaubnis). Während beispielsweise ein Fahrverbot nur für einen bestimmten Zeitraum gilt und die Fahrerlaubnis nach der Strafe wieder in Kraft tritt, muss sie nach 8 Punkten in Flensburg neu beantragt werden. In der Regel müssen Sie sich dafür einer medizinisch-psychologischen Untersuchung und einem Abstinenznachweis unterziehen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Die gute Nachricht für alle Verkehrssünder: Die Punkte werden nicht ewig in Flensburg gespeichert. Irgendwann verjähren sie. Im Mai 2014 gab es eine Reform der Speicherung im Fahreignungsregister. Früher war es so, dass neu hinzugekommene Punkte den Verfall der Punkte gestoppt haben – die Zeitrechnung für die Verjährung begann von Neuem. Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren noch nach diesem alten Prinzip. Das kann durchaus relevant sein, dass Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (beispielsweise nach Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verfallen erst nach 10 Jahren).

Seit dem 1. Mai 2014 verjährt jeder Punkt einzeln, neue hinzugekommene Punkte stoppen diesen Verfall nicht.

Die Dauer des Punkteverfalls im Überblick:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: Verfall nach 2,5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit 2 Punkten: Verfall nach 5 Jahren
  • Straftaten mit 3 Punkten: Verfall nach 10 Jahren

Eine Besonderheit ist allerdings die sogenannte Überliegefrist. Die hat zur Folge, dass die Punkte zwar verfallen, aber noch ein weiteres Jahr in der Kartei gespeichert bleiben. Für Behörden sind die Punkte in der Überliegefrist in der Regel nicht mehr einsehbar, für den Bürger und seinen Anwalt allerdings schon.

Ab wann sind Punkte in Flensburg „gültig“?

Die Frist zur Verjährung der Punkte beginnt mit dem Tag, an dem die entsprechende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird. Ein Bußgeldbescheid bzw. ein Bescheid über Punkte wird rechtskräftig wenn:

  • Sie das Bußgeld fristgerecht bezahlen,
  • nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen,
  • Ihren Einspruch zurückziehen oder
  • ein Gericht über Ihren Fall entschieden hat.

Allerdings gilt: Bei der Summierung der Punkte gilt das sogenannte Tattagsprinzip. Das heißt, wenn Sie bereits 7 Punkte in Flensburg haben und einen weiteren Verstoß mit einem Punkt begehen, dann haben Sie 8 Punkte und Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen – auch dann, wenn ein alter Punkt verfällt, bevor der neue Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Konkret an einem Beispiel erläutert bedeutet das: Person A hat bereits 7 Punkte in Flensburg. Am 1. Juni kommt es zu einem weiteren Verstoß. Am 5. Juni verfällt einer der alten Punkte in Flensburg, sodass es nun nur noch 6 Punkte in Flensburg sind. Am 15. Juni erhält Person A den Bußgeldbescheid für die Tat vom 1. Juni, die unter anderem mit einem Punkt geahndet wird. Da Person A keinen Einspruch einlegt und die Strafe schnell bezahlt, wird der Bußgeldbescheid am 20. Juni rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt hat Person A eigentlich nur noch 6 Punkte in Flensburg – da es aber am Tattag noch 7 Punkte waren, summiert sich die Zahl auf 8 und Person A wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte in Flensburg abfragen: So geht’s

Sie können Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister jederzeit kostenfrei direkt beim Kraftfahr-Bundesamt abfragen und einsehen.

Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg online abfragen möchten, benötigen Sie ein Kartenlesegerät für den PC oder ein NFC-fähiges Handy sowie einen Online-Ausweis (Personalausweis mit Chip) und eine 6-stellige PIN.

Sie können die Eintragungen in der „Verkehrssünderdatei“ aber auch kostenfrei auf dem Postweg abfragen. Die nötigen Formulare sowie alle weiteren Informationen zur Abfrage Ihrer Punkte in Flensburg finden Sie auf der Seite des Kraftfahr-Bundesamtes.

Punkte in Flensburg: Abbau durch Seminare

In einem gewissen Rahmen können Sie Ihre Punkte aktiv abbauen, indem Sie an Seminaren teilnehmen. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg haben und auch nur einmal in fünf Jahren. Nach Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar wird Ihnen ein Punkt erlassen.

Das Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Modul. Solch ein Seminar kostet rund 400 Euro und wird von Fahrschulen, dem TÜV oder der Dekra angeboten.

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