Ein umfassendes Geständnis ist das nicht. Und weil darüber hinaus sehr schwer zu beweisen sein wird, in welcher Höhe Sozialbeiträge vorenthalten wurden, dürfte sich dieses separate Verfahren in die Länge ziehen. Überhaupt: sind Zuhälter mit Arbeitgebern gleichzusetzen und müssen sie die Prostituierten wirklich anmelden? "Da betreten wir ein Minenfeld ohne einheitliche Rechtsprechung", sagt der Verteidiger Manfred Sohn.
Ungeachtet dessen lautet die Zwischenbilanz von Rechtsanwalt Matthias Sigmund zum Pussy-Club-Verfahren: "Es gab einen langsamen, aber stetigen Fortgang." Dabei hätte es durchaus anders laufen können. Schließlich hatte die 10. Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Richter Claus Belling es mit zehn Angeklagten zu tun, die in verschiedenen Konstellationen und über Monate hinweg Frauen quer über Deutschland verteilt zur Prostitution gezwungen haben.
Dass man gut vorangekommen ist, war zum einen Verdienst der Strafkammer, die Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten befördert hat. Zum anderen haben die Rechtsanwälte weitgehend auf eine sogenannte Konfliktverteidigung mit umfangreichen Beweis- oder Befangenheitsanträgen verzichtet - anders als dies beim erwähnten, langwierigen Verfahren um die Black Jackets der Fall ist.