PV-Anlagen Besitzer versteht die Welt nicht mehr: auf Besigheimer Eisdiele ist Solaranlage tabu

Auf dem mittigen Gebäude mit der Eisdiele unten darf Stand jetzt keine klassische Solaranlage montiert werden. Foto:  

Ein Solarkataster soll den Bau von PV-Anlagen in der denkmalgeschützten Altstadt von Besigheim (Kreis Ludwigsburg) erleichtern. Ausgeklammert ist aber ein Gebäude, in dem der Ökostrom dringend gebraucht würde.

Es ist einer der ersten frühlingshaften Tage im März. Das Geschäft im Eiscafé Bataja am Eingang zur malerischen Besigheimer Fußgängerzone brummt. Die Sonne strahlt mit den gut gelaunten Kunden um die Wette. Peter Reiner schüttelt dagegen bitter lächelnd den Kopf. Für den Besitzer der Immobilie in der Hauptstraße 26 ist es in gewisser Weise ein weiterer verlorener Tag. Denn die ganze Kraft der Sonne würde er gerne schon lange mit Solarmodulen auffangen und den Strom zur Eisdiele fließen lassen. Bloß: Das darf er nicht.

 

Der Denkmalschutz machte ihm bislang einen Strich durch die Rechnung. Und daran scheint sich auch durch ein Solarkataster nichts zu ändern. Dabei will die Stadt damit erreichen, das Genehmigungsverfahren „einfacher, schneller und transparenter“ zu gestalten, wie die Erste Beigeordnete Heike Eckert-Maier erklärt. Außerdem wolle man im Sinne des Klimaschutzes den Ausbau der Photovoltaik forcieren. „Da passt das ganz gut“, sagt Eckert-Maier.

Die Idee des Katasters ist, genau zu definieren, auf welchen Dächern der Altstadt PV-Anlagen künftig grundsätzlich erlaubt und wo sie tabu sein sollen. Maßgeblich für die Einstufung ist die Fernsicht auf das gesamte unter Denkmalschutz stehende Ensemble von der Enz und von der Kanzel in den Weinbergen aus. „Die direkt zugewandten Flächen sollen von herkömmlichen Solarmodulen frei bleiben“, sagt Jenny Meyer, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung und Bauverwaltung. Außerdem seien besonders prägende Gebäude und Kulturdenkmäler wie die Kelter ausgeklammert. Ferner seien repräsentative Straßenzüge wie die Haupt- und die Kirchstraße als Kernzonen festgelegt worden. Hier sollen Passanten ebenfalls nicht zu Dächern blicken, die mit Solarzellen bestückt sind, erläutert Meyer. Die Module müssten in einem Abstand von mindestens vier Metern zur Gebäudekante verschraubt werden.

Foto: Boris Lehner/ 

Die übrigen Flächen könnten mit Kollektoren belegt werden. Zuvor müsse man zwar einen Genehmigungsantrag stellen. „Es braucht aber nicht mehr wie bisher eine Einzelfallprüfung“, erklärt Meyer.

Welche Dächer eine Art Freifahrtschein haben sollen und welche nicht, zeigt ein Entwurfsplan. Bei dunkelgrün markierten Flächen ist die Montage von Modulen generell gestattet, bei hellgrün unterlegten dann, wenn die PV-Anlagen farblich dem Dach angeglichen werden. Grau bedeutet: nicht zulässig. Dass auch das gesamte Dach seines Hauses in der Hauptstraße 26 mit diesem Ton unterlegt ist, ist für Peter Reiner eine Farce. „Ich würde die Anlage gerne zur Kirchstraße hin anbringen lassen. Das Dach kann man von der Straße aus doch gar nicht sehen“, sagt der 74-Jährige. Ähnlich sei es mit dem Blick von der Kanzel in den Weinbergen aus. Wer von dort zur Altstadt schaue, könne die Dachseite an der Kirchstraße beim besten Willen nicht erkennen – ganz im Gegensatz zu zig anderen, die im Solarkataster trotzdem grün markiert seien.

Peter Reiner weist zudem darauf hin, dass es gute Gründe gebe, auf seinem Gebäude Ökostrom zu produzieren. Die Eisdiele habe einen hohen Stromverbrauch von rund 18 000 Kilowattstunden im Jahr. Und die Energie zur Kühlung werde in der warmen Jahreszeit benötigt. Also just dann, wenn Solaranlagen besonders viel Ertrag abwerfen, erklärt Reiner. Womit er sagen will: wo, wenn nicht hier, würde sich eine solche Investition lohnen.

Der gebürtige Besigheimer hat deshalb schon in der Prä-Solarkataster-Ära versucht, eine Genehmigung für eine Solaranlage zu bekommen. Nach einem Sturmschaden vor einigen Jahren musste er das oberste Geschoss ohnehin sanieren lassen. In dem Zusammenhang hätte Reiner gerne Nägel mit Köpfen gemacht und PV-Module installieren lassen. Doch das Landratsamt habe nicht mitgespielt. Die Behörde argumentierte damit, dass sich das Gebäude in exponierter Lage an einer Gabelung im Herzen der Altstadt befinde, die vom nahe liegenden Waldhornturm „insgesamt gut einsehbar“ sei. Reiner legte Widerspruch ein. „Seitdem liegt der Fall beim Regierungspräsidium“, sagt er.

Eine Einzelfallprüfung ist möglich

Reiner hoffte, dass durch das Solarkataster eine neue Tür für ihn aufgehen würde. Umso enttäuschter ist er nun, weil sein Dach nach wie vor ein Tabubereich bleiben soll. „Wir sind an die Vorgaben des Landesdenkmalamts für ein Solarkataster gebunden. Und das Gebäude liegt an einer prägnanten Stelle“, sagt dazu Jenny Meyer. Wie jeder andere Bürger habe Peter Reiner jedoch die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben, die vor der Verabschiedung des Leitfadens geprüft werde. Denkbar sei überdies bei erfolgreicher Einzelfallprüfung, Solarziegel in der Farbe des Dachs anbringen zu lassen. Das gelte übrigens für alle Immobilien, die im Plan grau unterlegt sind, also beispielsweise auch für Kulturdenkmäler.

Peter Reiner will auf jeden Fall nichts unversucht lassen und bei der Auslegung des Entwurfs klarmachen, warum seine Dachfläche zur Kirchstraße im Kataster grün unterlegt sein sollte. „Notfalls werde ich aber auch den Klageweg beschreiten“, sagt er. Darin bestärke ihn ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwögen.

Stellungnahmen möglich

Verlässlichkeit
Das neue Solarkataster in der Besigheimer Altstadt soll Bürgern vor allem als verlässlicher Leitfaden dienen, wo sie PV-Anlagen installieren dürfen und wo nicht. Der Entwurf sei von einem Architekturbüro nach Mustervorgaben des Landesamts für Denkmalpflege erstellt worden, sagt die Erste Beigeordnete Heike Eckert-Maier.

Deadline
Bürger können bis zum 11. April eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben. Noch vor der Sommerpause sollen die Hinweise nach Rücksprache mit dem Denkmalamt abgewogen und die Satzung verabschiedet werden.

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