Fast neun Monate lang hat der Initiator der Corona-Proteste in Untersuchungshaft gesessen. Seit April 2023 ist er frei. Nun muss er vor Gericht: 33 Termine sind zunächst angesetzt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Erst am Wochenende hat Michael Ballweg, der Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung, mit einer Demo in Berlin mal wieder von sich reden gemacht. In wenigen Wochen muss er nach Stuttgart kommen. Am 2. Oktober beginnt gegen ihn vor der 10. Großen Wirtschaftskammer ein Verfahren, hat das Stuttgarter Landgericht mitgeteilt. Es sind 33 Termine bis Ende April 2025 vorgesehen. Es geht bei dem Verfahren um Spendengeld, das Ballweg eingeworben hatte, und dessen Verwendung. Ballweg hatte in der Zeit der Pandemie Demos gegen die Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus organisiert.

 

Das Oberlandesgericht musste über die Anklagepunkte entscheiden

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft dem Kopf der Bewegung versuchten Betrug in 9450 Fällen, vier Fälle von Geldwäsche, versuchte Steuerhinterziehung in vier Fällen und vollendete Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Wirtschaftskammer hatte jedoch nicht alle Anklagepunkte zugelassen. Sie eröffnete lediglich ein Hauptverfahren hinsichtlich der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe und lehnte das für die Betrugs- und Geldwäschevorwürfe ab. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht wurde aktiv. Dessen 1. Strafsenat eröffnete im Januar dieses Jahres das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Betruges im besonders schweren Fall in 9450 tateinheitlichen Fällen. Die Vorwürfe der Geldwäsche bleiben aber vom Tisch, mit dieser Entscheidung bestätigte das OLG den Beschluss des Landgerichts in diesem Punkt.

Ermittlungen begannen im Sommer 2022

Im Juni 2022 hatten die Ermittlungen gegen Ballweg begonnen. Damals wurden seine Stuttgarter Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Der Unternehmer kam in Untersuchungshaft. Unter Auflagen war er im April 2023 entlassen worden. Ballwegs Anwälte hatten während seiner Untersuchungshaft und auch bei der Diskussion um die zugelassenen Anklagepunkte immer wieder betont, dass sie optimistisch sind, wenn es um den Ausgang des Verfahrens geht: „Im anstehenden Verfahren werden wir problemlos darlegen können, dass unser Mandant mehr Geld für Querdenken bezahlt hat, als er eingenommen hat. Damit sind sowohl der Betrugsvorwurf als auch jegliche Steuerstraftat vom Tisch. Michael Ballweg war von Beginn an unschuldig und das wird sich auch in der Hauptverhandlung erweisen“, teilten sie im Frühjahr mit.