Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft klagt den Kopf der Querdenker, Michael Ballweg, nicht nur wegen versuchten Betrugs, sondern auch wegen Geldwäsche an. Das ist nun offiziell, nachdem vorher anderes kolportiert worden war.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Verdacht des versuchten Betrugs und der Geldwäsche – das sind nun offiziell die Vorwürfe, die die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg erhoben hat. Er soll mehr als 500 000 Euro für private Zwecke verwendet haben. Am Freitag trat die Strafverfolgungsbehörde in einer Mitteilung dem Gerücht entgegen, dass die Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts eingestellt seien. Einer der Anwälte Ballwegs hatte das gegenüber dpa und dem ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt festgestellt.

 

Die Staatsanwaltschaft erklärt nun, dass sie am Montag zwei Vorgänge auf den Weg gebracht habe. Der Anklagevorwurf wurde an das zuständige Stuttgarter Landgericht geschickt, eine Teileinstellungsverfügung direkt an die Anwälte Ballwegs. In letzterer heißt es, dass in vier Fällen das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingestellt worden sei. „Diese Fälle wurden benannt“, sagt Staatsanwaltssprecher Aniello Ambrosio, „dass es sich bei insgesamt acht Fällen also nicht um alle handelte, müsste den Anwälten somit bekannt gewesen sein.“

Versuchter Betrug, Täuschung, Geldwäsche

Vier weitere Verdachtsfälle der Geldwäsche sind in der Anklage dagegen aufgeführt. Der Angeschuldigte habe dabei „die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen“ dadurch verschleiert, dass er sie sich in Bargeld „in mittlerer sechsstelliger Höhe“ auszahlen ließ.

Als versuchten Betrug sieht es der Staatsanwalt an, dass Ballweg spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro eingeworben habe, die angeblich ausschließlich zweckgebunden für „Querdenken 711“ verwendet worden seien. Doch wie auch die Pläne für einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung sei das eine Täuschung gewesen. Weil man nicht ausschließen könne, dass die Unterstützer auch mit einer privaten Verwendung von mehr als 500 000 Euro einverstanden gewesen wären, gehe die Behörde von einem versuchten Betrug aus. Ballweg sitzt seit 29. Juni 2022 in Untersuchungshaft.