Querdenker Verwirrung um Ballweg-Verfahren

Michael Ballweg wird sich wegen der schwersten Vorwürfe wohl nicht vor Gericht verantworten müssen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Neun Monate lang saß Michael Ballweg, Gründer der Querdenker, in Untersuchungshaft. Jetzt stellt sich heraus: Die Anklage in den wesentlichen Punkten wird vom Gericht nicht zugelassen. Ballweg erfährt davon aus der Presse.

Kriminalität, Sicherheit und Justiz: Jürgen Bock (jbo)

Ein bisschen wie verkehrte Welt wirkt das, was derzeit im Fall von Michael Ballweg passiert. Der polarisierende und umstrittene Initiator von „Querdenken 711“, der die Proteste gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung angekurbelt und befeuert hatte, wartet seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Anfang April auf seinen Prozess. Das war auch am Dienstagabend noch so. Bis Ballweg und seine Anwälte aus der Presse erfuhren, wie es nun weitergeht. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte sich geäußert und Beschwerde angekündigt, noch bevor das Stuttgarter Landgericht überhaupt mitgeteilt hatte, was mit der Anklage passiert. Auch die Betroffenen wussten von nichts. „Wir hatten keinerlei Kenntnis von der aktuellen Entwicklung“, sagt Ballweg.

 

Die allerdings ist gravierend. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Ballweg Anklage wegen Geldwäsche, versuchten Betruges und Steuerdelikten erhoben. Er soll unter anderem bis zu einer halben Million Euro in sein Privatvermögen umgeleitet haben, die er von den Unterstützern der Querdenker erhalten hatte. Ballweg hat die Vorwürfe stets bestritten und argumentiert, er habe im Gegenteil eigenes Geld in die Initiative gesteckt. Und jetzt lässt das Landgericht die Anklage wegen Geldwäsche und versuchten Betruges nicht zu. Es bleibt nur die Steuerthematik.

Die Staatsanwaltschaft kündigt in ihrer Mitteilung an, das nicht zu akzeptieren und sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Das muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren doch eröffnet wird, gegebenenfalls vor einer anderen Kammer des Landgerichts.

Das Landgericht selbst bestätigt erst am Mittwoch auf Nachfrage, dass es tatsächlich die entsprechenden Beschlüsse gibt. Sie seien offenbar noch unterwegs zu Ballwegs Anwälten, heißt es dort. Worum genau es bei den Steuervorwürfen geht, die nun übrig bleiben, dazu äußert sich wegen des Steuergeheimnisses niemand. Ballweg spricht von wegen der U-Haft nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärungen.

Entschädigung für U-Haft?

Heikel daran ist, dass Ballweg wegen eben jener Vorwürfe, die das Gericht nun gar nicht verhandeln will, neun Monate in Untersuchungshaft gesessen ist. Das bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sollte Ballweg nicht verurteilt werden, dürfte ihm eine Entschädigung zustehen. Im „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“ heißt es: „Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.“ Dieser Fall ist nun wahrscheinlicher geworden.

Ballweg und seine Mitstreiter nehmen die Entwicklung positiv zur Kenntnis, kritisieren aber die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft scharf. „Die Verteidiger haben bislang noch keine Kenntnis vom aktuellen Verfahrensstand. Es liegt bislang nur die Pressemitteilung vor. Aus Sicht der Verteidigung stellt sich schon aus Gründen eines fairen Verfahrens die Frage, ob die Staatsanwaltschaft über die aktuelle Entwicklung die Öffentlichkeit informieren darf, bevor der Beschuldigte selbst und seine Verteidiger informiert sind“, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Rechtsanwalt Reinhard Löffler kündigt gar an, sich direkt beim Justizministerium zu beschweren.

„Dünne Argumente“

Inhaltlich sieht sich die Ballweg-Seite in ihrer Argumentation gestärkt. „Unabhängig davon, ob das Oberlandesgericht die Anklage auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft doch noch zulässt, zeigt der Vorgang jedenfalls, dass die Argumente der Staatsanwaltschaft so dünn sind, dass niemals ein Haftbefehl hätte ausgestellt werden dürfen“, heißt es in der Mitteilung. „Wir blicken jetzt hoffnungsfroher in die Zukunft“, sagt Ballweg.

Auf Staatsanwaltschaft und Gerichte wartet jetzt noch jede Menge Arbeit. Wann das Verfahren wegen der Steuerdelikte beginnen wird, ist laut Landgericht noch unklar – ebenso die Frage, wann das Oberlandesgericht darüber entscheidet, wie es mit den übrigen Vorwürfen weitergeht.

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