Wer das Fahrrad selbst bezahlt hat, kann den Fiskus in der Regel nicht an den Anschaffungskosten beteiligen, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es sei denn, er braucht es zur Ausübung seines Berufs, etwa als Fahrradkurier. Ansonsten gilt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Reparaturkosten beim Finanzamt angeben.

 

Möglich ist dies, wenn man einen mobilen Fahrraddienst beauftragt. Dieser muss das Fahrrad direkt beim Besitzer zu Hause reparieren – in diesem Fall kann die Reparatur nämlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Bis zu 20 Prozent der Arbeitsleistung können Steuerzahler angeben – höchstens 4000 Euro. Dafür müssen in der Rechnung die Arbeitsleistung und die Materialkosten getrennt stehen. Außerdem sollte der Dienstleister bescheinigen, dass er das Rad vor Ort repariert hat. Den Nachweis können Steuerzahler beim Finanzamt einreichen.