Hat der geständige Doping-Sünder Stefan Schumacher seinen Ex-Teamchef um Gehalt betrogen? Im Betrugsprozess gegen den Radprofi hatte das Gericht die Frage mit Nein beantwortet. Nun hat auch die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Revision zurückgezogen.

Hat der geständige Doping-Sünder Stefan Schumacher seinen Ex-Teamchef  um Gehalt betrogen? Im Betrugsprozess gegen den Radprofi hatte das Gericht die Frage mit Nein beantwortet. Nun hat auch die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Revision zurückgezogen.

 

Stuttgart - Der Freispruch des wegen Betrugs angeklagten Radprofis Stefan Schumacher ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ihre zunächst eingelegte Revision bereits am 19. März zurückgenommen, teilte das Landgericht Stuttgart am Montag mit.

Dem geständigen Doping-Sünder Schumacher war vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch nach 19 Verhandlungstagen damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Holczer vom Doping Schumachers gewusst habe.