Aurelia Hildebrandt und Sebastian Eberhardt bei der Kontrolle am Schwabtunnel. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Eine Fahrradstreife der Verkehrspolizei überwacht, ob sich alle Autofahrer im Schwabtunnel an das Fahrrad-Überholverbot halten. Sie stoppen Autos sofort, wenn das nicht der Fall ist.
Die Frau hinterm Lenkrad schaut höchst erstaunt drein. Vor ihr auf der Fahrspur steht die Polizisten Aurelia Hildebrandt, in Uniform und mit Fahrradhelm. Sie bedeutet der Frau in dem grauen Minivan anzuhalten und rechts ranzufahren. Die Fahrerin kommt aus dem Staunen gar nicht raus. Als die Beamtin wieder auf den Gehweg wechselt, rollt sie zunächst weiter – als habe das Anhaltezeichen gar nicht ihr gegolten.
Des Rätsels Lösung berichtet Aurelia Hildebrandt wenig später: „Sie kannte das Zeichen nicht.“ Ein Bußgeld und einen Punkt setzt es trotzdem: Die Autofahrerin hat im Schwabtunnel zwischen Heslach und dem Stuttgarter Westen einen Radfahrer überholt. Das ist im Tunnel verboten. An beiden Seiten steht ein entsprechendes Schild vorm Portal. Außerdem ist die Mittellinie durchgezogen. Wer mit einem Auto dennoch ein Rad überholt, zahlt 70 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Die Polizistin muss erst einmal das Verbot erklären – nicht alle Autofahrenden sind im Bilde. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
„Das hören wir immer wieder, dass die Regel nicht bekannt ist“, sagt Sebastian Eberhardt, der mit seiner Kollegin zusammen am Donnerstagmorgen zur Kontrolle vorm Tunnelportal auf der Seite in Stuttgart-West steht. Sie haben ihre Fahrräder abgestellt – beide tun bei der Fahrradstaffel der Verkehrspolizei Dienst – und schauen konzentriert in den Tunnel. Wenn Radfahrer am unteren Rand auftauchen, warten sie, ob jemand mit dem Auto überholt. Der- oder diejenige wird dann direkt rausgezogen und ob der Ordnungswidrigkeit verwarnt. Gestoppt wird das Auto um 9.19 Uhr, als es wieder weiterfahren kann, ist es nach halb 10. Der überholte Radfahrer ist da längst über alle Hügel der Stadt – nicht nur durch den zwischen Heslach und dem Westen – denn ihn braucht man nicht als Zeugen. Die Beamtin und der Beamte sind zu zweit, das Vier-Augen-Prinzip gilt.
Ausnahmen gibt es natürlich auch: „Wenn das Auto sehr eng am Fahrrad vorbeigefahren ist oder den Radfahrer abdrängt, ihn gefährdet, dann ist die Lage anders, dann wird der auch befragt“, erläutert Eberhardt.
Auch Radfahrende, die gegen Regeln verstoßen, werden gestoppt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Die beiden Einsatzkräfte von der Fahrradstaffel haben am Donnerstagmorgen ihre Augen nicht nur auf dem Fahrstreifen, sondern auch auf den Gehwegen. Kurz nach Beginn der Kontrollaktion rollert ein E-Scooter auf dem falschen Gehweg gen Westen – freigegeben sind diese seit Kurzem auch für Radfahrende und damit auch für Scooter, aber immer nur auf der Seite der Fahrtrichtung. Die Scooterfahrerin reagiert auf lautes Rufen nicht: Musikstöpsel in den Ohren. „Das ist leider weit verbreitet“, sagt Aurelia Hildebrandt. Und verboten: Man darf zwar den Kopfhörer benutzen, aber nur so, dass man noch alles hört, was im Verkehr um einen herum passiert. Und gleich drauf kommt noch ein Radfahrer, der links fährt. Er hört gut, hört zu, nickt, und wechselt die Straßenseite.
Auch Erste Hilfe bei Unfällen gehört zu den Aufgaben der Polizei
Dann scheppert es ein paar Meter weiter. Ein Radfahrer ist gestürzt, als er auf den Gehweg für die Fahrt durch den Tunnel wechseln will. Aurelia Hildebrandt und Sebastian Eberhardt eilen hin, auch Ersthelfer sein gehört zum Job. Das Knie ist aufgeschlagen, aber die zwei Radreisenden können weiterfahren. Der Sturz geschah auf den ersten Metern einer Urlaubsfahrt in die Schweiz.
Im Durchschnitt stellen die Einsatzkräfte bei einer einstündigen Kontrolle fünf Verstöße gegen das Überholverbot fest. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Zwar sind die verbotenen Überholvorgänge selten im Schwabtunnel, aber schon wenige Augenblicke, nachdem die erste verwarnte Autofahrerin weitergefahren ist, zieht die Streife um 9.33 Uhr das nächste Auto raus. Ein VW Touran mit Esslinger Kennzeichen. Der Fahrer stoppt sofort. Sebastian Eberhardt nimmt den Fall auf. Unterdessen berichtet Aurelia Hildebrandt aus ihrer Erfahrung als Gründungsmitglied der Fahrradstaffel: Seit zehn Jahren macht sie Dienst auf zwei Rädern, inzwischen auch mit Blaulicht am Gepäckträger und Lenker. „Ich war von Anfang an dabei, und wir haben hier regelmäßig kontrolliert“, sagt sie. Nicht erst, seit die Diskussion um das Überholverbot im Tunnel in letzter Zeit in der Berichterstattung unserer Zeitung und in der politischen Diskussion in der Stadt prominent aufgegriffen wurde, sondern „schon immer“ habe die Verkehrspolizei den Schutz der Radfahrer an Stellen, wo diese nicht überholt werden dürfen, im Blick.
Im dichten Berufsverkehr hat eine Kontrolle keinen Sinn
Vier Autofahrende werden an diesem Vormittag in etwas mehr als einer Stunde ertappt beim unerlaubten Überholen. „Das ist erfahrungsgemäß ungefähr immer so – um die fünf pro Kontrolle“, sagt Aurelia Hildebrandt. Zwei Stunden hatten sie sich eingeplant für die Überwachung des Verkehrs im Schwabtunnel. Doch ein Funkruf bricht die Kontrolle ab: Die Streife der Radstaffel wird im nahen Supermarkt gebraucht, weil dort ein Ladendieb beobachtet wurde. Denn die Beamten auf den Fahrrädern sind auch eine „normale“ Streife, wenn sie am nächsten dran sind am Ort des Geschehens. Sie schwingen sich in den Sattel und radeln mit Blaulicht davon. Jedoch hatte der Verkehr nach 10 Uhr ohnehin stark nachgelassen. Bei den Kontrollen konzentriere man sich vor allem auf die Zeit des späten Berufsverkehrs: Zu früh ergebe es keinen Sinn, weil dann eher Stau herrscht, später am Vormittag ist kaum Verkehr.
Der Schwabtunnel ist dabei nicht die einzige Stelle, an der das Rad-Überholverbot überwacht wird. „Wir waren erst vor Kurzem in Kaltental, da ist es auch ein Thema“, sagt Aurelia Hildebrandt. Auch an Am Wallgraben und an der Neckarstraße überwache die Fahrradstaffel regelmäßig, weil dort aufgrund der Enge der Fahrbahn ein Überholen mit ausreichendem Abstand nicht möglich ist.