Pedelecs mit Topspeed 45 km/h bleibt die Fahrt auf innerstädtischen Radwegen verwehrt. Das will Boris Palmer ändern, bisher lehnt Berlin ab. Nun schlägt der Tübinger einen Kompromiss vor. „E-Bike frei“ soll nur auf ausgewählten Wegen gelten.

Tübingen - Bei seinem Einsatz für die Radwegenutzung auch für schnelle E-Bikes plant der Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) einen neuen Vorstoß. „Nach der Bundestagswahl werde ich erneut nachhaken, wer immer dann Verkehrsminister ist“, sagt er. Die Beliebtheit von E-Bikes nimmt rasant zu, doch für Palmer stellt sich den Radlern eine hohe Hürde entgegen. Elektrofahrräder, die bis zu 45  km/h schnell fahren, dürfen viele Radwege nicht nutzen. „Außerorts ist es gestattet, doch in der Stadt heißt es, runter vom Radweg und nicht selten rauf auf die Bundesstraße“, schildert Palmer Erfahrungen mit seinem in diese Kategorie fallenden Dienstfahrrad. Bei seinem ersten Vorstoß erhielt er von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) eine Abfuhr: Da die schnellen E-Bikes normalen Fahrrädern rechtlich nicht gleichgestellt sind, „scheidet eine Radwegebenutzung, die den Fahrrädern als Sonderwege vorbehalten sind, aus“.

 

„Tempo 30 gilt auch auf Radwegen“

Palmer geht es nicht darum, auf städtischen Fahrradwegen mit hohem Tempo andere Radfahrer oder Fußgänger zu erschrecken. „Tempo 30 gilt natürlich auch für Radwege“, hält er fest und zieht einen anschaulichen Vergleich: „Ein Porsche darf in einer verkehrsberuhigten Zone fahren, auch wenn er technisch auf Tempo 300 ausgelegt ist.“ Außerdem fordere er gar nicht, dass die schnellen Zweiräder stets Radwege benutzten können. Die Kommunen sollten nach dem Vorbild „Mofa frei“ spezielle Schilder für die E-Bike-Nutzung aufstellen dürfen, um diesen Fahrrädern einen direkten und sicheren Weg durch die Innenstädte bieten zu können. „Das geht bisher nicht“, sagt Palmer. Die Nutzung der Fahrradwege für Mofas und somit einschließlich aller E-Bikes zuzulassen, möchte er keinesfalls: „Mofas stinken mehr als Autos, und Mofas im Fahrradtunnel kommen überhaupt nicht infrage.“ Er verweist darauf, dass sich Ramsauer zur Freigabe ausgewählter Radwege für E-Bikes bisher nicht geäußert habe.

Die schnellen E-Bikes geben ihre Kraft unabhängig von der Tretunterstützung ab. Sie werden als Kleinkrafträder mit geringer Leistung eingestuft, sind versicherungspflichtig und erhalten ein Mofa-Kennzeichen. Ein Mofa-Führerschein ist erforderlich, Helmpflicht besteht nicht.