Gärtringen verändert die Satzung zur Räum- und Streupflicht – was auch auf andere Kommunen zukommen dürfte.

Gärtringen - Passend zur kalten Jahreszeit hat der Gärtringer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, die pandemiebedingt in der Rohrauer Schönbuchhalle stattfand, die Satzung zur Reinigungs-, Räum- und Streupflicht in der Kommune einstimmig angepasst. Größte Änderung für die Einwohner: Montags bis freitags müssen Gehwege jetzt bis sieben Uhr geräumt und gestreut werden. Am Samstag haben die Straßenanlieger dagegen bis acht Uhr und an Sonn- und Feiertagen sogar bis neun Uhr Zeit. Bisher galt, dass an Werktagen bis 7.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr die Schneeschaufel geschwungen und das Streugut – nur bei Eisregen ist Salz erlaubt, sonst abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt – verteilt werden mussten. Die Pflicht endet an allen Tagen um 20 Uhr.