Wer bremst, verliert“, ist einer dieser dämlichen Auto-Poser-Sprüche – für Radfahrer ist da aber was dran: Wer mit dem Rad auf nassem Laub unterwegs ist und stark bremst, der kann das fürs Radeln so wichtige Gleichgewicht verlieren – also wegrutschen und schmerzhafte Bekanntschaft mit Asphalt machen. Für Laub gilt das Gleiche wie für Schnee und Eis: Es muss geräumt werden. Zum Anfang der Räumsaison ein kleiner Überblick, wer wann und wo räumen muss:
Innerorts gilt grundsätzlich: Die Gemeinde oder Stadt muss Straßen- und Wege und damit auch Radwege sauber halten, also nicht nur Schnee und Eis räumen, sondern auch Laub und anderen Dreck. Geregelt ist das in Baden-Württemberg im Straßengesetz. Und wie immer bei Gesetzen und wie immer, wenn das Wort „grundsätzlich“ zu lesen ist, gibt es Einschränkungen und Ausnahmen davon.
Werktags muss spätestens um 7 Uhr geräumt und gestreut sein
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist vor allem die den Gemeinden per Gesetz eingeräumte Möglichkeit, die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf Gehwegen den Straßenanliegern aufzuerlegen. Das haben im ganzen Land praktisch alle Gemeinden gemacht, in der Landkreis-Metropole Göppingen ist es die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“. Die gilt auch für Radwege, aber nur wenn es sich um kombinierte Geh- und Radwege handelt, also die Wege, die mit einem blauen Schild und weißen Fußgängern oben und weißem Fahrrad unten ausgeschildert sind.
Die Göppinger Räumsatzung ist sehr bestimmt, auch die Räumzeiten sind darin säuberlich festgelegt: Gehwege müssen werktags „spätestens aber bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein“. Sonn- und feiertags haben die Göppingerinnen und Göppinger mehr Zeit, dann muss erst um 8.30 Uhr alles sauber sein. Wenn es nach 7 oder halb neun weiter schneit, müssen die Anlieger „unverzüglich“ wieder ausrücken und weiter räumen. Auch abends, wenn die Tagesschau läuft, die Räumpflicht endet erst um 21 Uhr. Wichtig: Die Zeiten und auch die Regel, mindestens auf einen Meter Breite zu räumen, gelten nur für Schnee und Eis, nicht für Laub und anderen Dreck, da gibt sich die Satzung entspannter, weg müssen „Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub“ aber trotzdem.
Die Betriebshof-Mitarbeiter sind bereits um 4 Uhr auf den Beinen
Wem 7 Uhr zu früh ist, der sollte an die Göppinger Betriebshof-Mitarbeiter denken. Ab 4 Uhr in der Früh sind laut Räum- und Streuplan die Straßen dran, Gehwege und Bushaltestellen eine halbe Stunde später. Acht große Räumfahrzeuge gibt es, und 18 „Kleingeräteträger“, die die Geh- und Radwege frei machen. Und wo fangen die an? „Erst die Stadteinfahrten, Durchgangsstraßen und Hauptverkehrslinien, dann Busstrecken und Steigungen“, sagt Jeanette Pachwald, Pressesprecherin der Stadt Göppingen. Per Hand geräumt wird nicht nur von den Anliegern, auch bei der Stadt gibt es für den kleinteiligen „Handräumdienst“ 90 helfende Hände, also 45 Mitarbeiter. Wie das so geht mit der Gehweg-Kehrwoche, ist auch geregelt: „Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch geringes Besprengen mit Wasser vorzubeugen.“ Und: „Der Kehricht ist sofort zu beseitigen“ und „darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden“. Also wegräumen und ab in die Tonne.
Städte und Gemeinden räumen Radwege
Zuständigkeit
Innerorts sind die Städte und Gemeinden beim Räumen gefragt, außerorts ist im Landkreis Göppingen das Straßenbauamt des Landkreises Esslingen für schnee- und laubfreie Fahrt auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig. Die Räum- und Streuaufgabe des Esslinger Straßenbauamts gilt auch auf Radwegen entlang des klassifizierten Straßennetzes, sagt Landkreis-Pressesprecherin Clarissa Weber.
Wege
Das Straßenbauamt Esslingen kümmere sich auch „in der Regel“ um die Wege außerhalb der Ortsdurchfahrten. „Dazu gehört auch das Reinigen von Laub, in diesen Tagen eine Sisyphusarbeit“, betont die Landkreis-Pressesprecherin.
Ausnahmen
Das Straßenbauamt ist nicht für alle Radwege im Kreis zuständig. Man müsse jedoch beachten, dass es außerorts sehr viele befestigte Radwege gibt, die nicht zu einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße gehören, sagt Clarissa Weber. Diese werden dann von den jeweiligen Kommunen, auf deren Gebiet sie liegen, betreut.