Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass die endgültige Räumung des Schlossgartens für Stuttgart 21 rechtens gewesen ist. 32 Projektgegner hatten gegen die Stadt geklagt.

Stuttgart - Die endgültige Räumung des Schlossgartens für das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 vor vier Jahren ist rechtens gewesen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. 32 Projektgegner hatten gegen die Stadt geklagt. Die Auflösung der Versammlung und die erteilten Platzverweise waren rechtmäßig - „weil das weitere Verbleiben am Versammlungsort (...) eine Störung der öffentlichen Sicherheit bedeutete“, begründete das Gericht. Die Protestcamper können noch Berufung beantragen.

 

Im Rückblick war es sowas wie das letzte Aufbäumen der Gegner von Stuttgart 21 gegen großflächige Baumrodungen im Schlossgarten: Hunderte demonstrierten in der Nacht zum 15. Februar 2012 gegen die von der Stadt lange angekündigte Räumung des Parks. Gegen 2.30 Uhr begann die Räumung. Platzverweise wurden erteilt. Die Kläger wurden aus dem Park geführt oder getragen.

Nach den Erfahrungen aus dem „Schwarzen Donnerstag“ 2010 mit mehr als 100 Verletzten durch Wasserwerfer und Pfefferspray ging die Polizei laut Beobachtern behutsamer vor. Die S21-Gegner klagten auch gegen das Vorgehen der Polizei - nach Angaben des Gerichts müssen sie aber dafür nicht die Stadt, sondern das Land verklagen.

Am „Schwarzen Donnerstag“ war die Polizei massiv gegen die Gegner des Milliardenprojekts vorgegangen. Vor einem halben Jahr hat das Verwaltungsgericht diesen Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt.