Der ehemalige RAF-Terrorist Klar muss nun doch als Zeuge im Becker-Prozess aussagen.

Stuttgart - Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar muss nun doch als Zeuge im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erscheinen. Klar sei für den 16. August als Zeuge geladen, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Donnerstag im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker.

 

Klar, der zu den Anführern der „Zweiten Generation“ der RAF gehörte, hatte sich längere Zeit in Übersee aufgehalten und war zunächst nicht als Zeuge vorgesehen gewesen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass der 59-Jährige vor Gericht Angaben zum Attentat auf Buback machen wird. Klar hatte sich bereits im Ermittlungsverfahren auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, da er ansonsten Gefahr laufe, sich selbst zu belasten. Seine ehemalige Kampfgenossin Verena Becker ist derzeit vor dem OLG Stuttgart als mögliche Mittäterin des Mordanschlags angeklagt.