RAF-Prozess in Stammheim „Es war eine übertriebene Panik“ – Zeitzeugen erinnern an den Prozess

Mai 1975: Mit dem ersten RAF-Prozess beginnt die Geschichte des Stammheimer Gerichtsgebäudes. Foto:  

Vor 50 Jahren beginnt in Stuttgart der RAF-Prozess. Eine Zeit, in der man selbst in Kugelschreibern Gefahr witterte. Was lief falsch? Zwei Zeitzeugen erinnern sich.

Baden-Württemberg: Lea Krug (lkr)

Es ist der 21. Mai 1975, an dem der Stuttgarter Bezirk Stammheim plötzlich im Mittelpunkt der bundesdeutschen Berichterstattung steht. Der Prozess gegen die Rote Armee Fraktion, kurz RAF, beginnt. Auf der Anklagebank sitzen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe – die Köpfe der RAF. Der Vorwurf lautet: vierfacher Mord, 54-facher versuchter Mord.

 

Mit diesem Prozess wird vor 50 Jahren aus dem eigentlich beschaulichen Wohnviertel eine Hochsicherheitszone. Massive Kontrollen am Eingang des Gerichtsgebäudes. „Sogar die Kugelschreiber haben sie aufgeschraubt“, erinnert sich Werner Birkenmaier, der damals als Journalist für die Stuttgarter Zeitung berichte. „Man wurde auch als Journalist bis aufs Hemd untersucht“, erzählt er. Den linken Terroristen habe der Staat alles zugetraut. Die extra erbaute Mehrzweckhalle hatte nicht einmal Fenster. Noch heute findet der 91-Jährige: „Es war eine übertriebene Panik.“ Bis alle kontrolliert waren und es überhaupt erst losgehen konnte, sei allein viel Zeit vergangen. „Das war eine irre Atmosphäre“, sagt Birkenmaier.

Vor dem Beginn der Abrissarbeiten in Stammheim 2023. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Journalisten wie der spätere StZ-Politikressortleiter – und auch etliche neugierige Zuschauer – verfolgten das Geschehen damals. Sie nahmen auf den orangefarbenen Schalensitzen – typisch 70er Jahre – Platz. Der Blick in Richtung der Richterbank. Die besagten Plastikstühle von einst sind inzwischen im Museum gelandet. Stammheim-Interessierte können sie heute im Haus der Geschichte begutachten.

Eine Warnung beim Kaffee

Von den Zuschauerplätzen aus bekommt Werner Birkenmaier damals auch einen Eindruck davon, wie sich die angeklagten Terroristen geben. Er erinnert sich vor allem eindrücklich an Gudrun Ensslin und Andreas Baader: „Sie kam aus einem Pfarrhaushalt, er war ein Strolch. Intellektuell war von ihm nichts zu erwarten, der hat einfach Rabatz gemacht.“ Für Birkenmaier ist es damals nicht der erste Prozess dieser Art. Auch über den Frankfurter Kaufhausbrand – bei dem Gudrun Ensslin erstmals verurteilt worden war – hatte er bereits berichtet. Dass das kein ruhiges, geordnetes Verfahren werden würde, habe er schon vor Prozessbeginn geahnt – und damals auch den zuständigen Richter Theodor Prinzing bei einem Kaffee davor gewarnt. „Aber der wollte durchsetzen, was die Strafprozessordnung vorschreibt.“

Prinzing versucht, das Verfahren straff und kompromisslos zu führen. Doch die Verteidigung fährt schweres Geschütz auf: Sie stellt insgesamt 85 Befangenheitsanträge gegen den Richter – der letzte sitzt. Prinzing muss gehen, sein Platz wird von Beisitzer Eberhard Foth übernommen.

Andreas Baader und Gudrun Ensslin 1968 beim Brandstifter-Prozess in Frankfurt. Foto: ASSOCIATED PR

Der Staatsanwalt und ehemalige RAF-Ermittler Klaus Pflieger, dem später auch der Titel „RAF-Jäger“ zugeschrieben wird, blickt heute kritisch auf die Geschehnisse in Stammheim: „Das Prozessklima war in einem Maße verdorben, wie ich es bis dahin nicht erlebt habe, es hat bis zu einem gewissen Grad prozessualer Krieg stattgefunden. Die Verteidiger haben die Strafprozessordnung in einem Maße ausgenutzt, wie wir es bis dahin nicht gekannt haben.“

Im Gerichtssaal wird herumgebrüllt

Für die RAF-Mitglieder ist der Prozess von Beginn an eine Inszenierung – ein Schauprozess in einem aus ihrer Sicht faschistischen Staat. Diese Haltung schlägt sich deutlich im Gerichtssaal nieder: Laute Zwischenrufe, Beleidigungen, offene Feindseligkeit bestimmen die Atmosphäre. 2007 tauchen bei Recherchen des NDR Tonbänder auf, die das belegen. Darauf ist zu hören, wie Gudrun Ensslin dem Richter droht, wie Anwälte und Angeklagte immer wieder verbal auf den Vorsitzenden losgehen – in Stammheim kein Ausnahmefall, sondern Alltag.

„Der Staat hat damals gewackelt, weil er mit etwas konfrontiert war, das er so noch nie erlebt hatte“, sagt Klaus Pflieger. Die Antwort darauf fällt drastisch aus: Kurzerhand wird die Strafprozessordnung geändert. Erstmals darf eine Hauptverhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten fortgeführt werden – etwa, wenn dieser seine Verhandlungsunfähigkeit durch Hungerstreik selbst herbeiführt. Die Zahl der Wahlverteidiger wird auf drei begrenzt, der Ausschluss von Anwälten gesetzlich geregelt. Der Staat will ein Zeichen setzen: Der Prozess soll trotz aller Störversuche nicht scheitern. Und selbst vor Maßnahmen, die aus rechtsstaatlicher Sicht einen Tabubruch darstellen, schreckt der Staat nicht zurück. In Stammheim werden Gespräche zwischen RAF-Häftlingen und ihren Verteidigern abgehört. „Wer als Staat zu solchen Mitteln greift, dem traut man künftig alles zu“, so Klaus Pflieger.

Staatsanwalt Klaus Pflieger bei Aufnahmen für den Podcast „Gudrun Ensslin – Terror. Haft. Tod“ Foto: StZ

Rückblickend sagt der Staatsanwalt, er habe den Vorteil gehabt, aus den Fehlern seiner Vorgänger lernen zu können: „Wir sollten Terroristen auf das reduzieren, was sie sind: Verbrecher.“ Noch immer gebe es viele offene Fragen. Klaus Pflieger hofft, dass sich ehemalige RAF-Mitglieder vielleicht auch Jahrzehnte später noch ihrer Verantwortung stellen. Die Gruppe habe ihrer Elterngeneration stets vorgeworfen, sich nicht zu ihrer Schuld bekannt zu haben – doch letztlich, so Pflieger, habe die RAF es genauso gehalten. „Keiner gibt seine individuelle Schuld zu. Das ist Feigheit. Entschuldigung, wenn ich das so deutlich sage.“

Für öffentliche Diskussionen sorgte jedoch nicht nur das, was im Gerichtssaal geschieht, sondern vor allem das, was im Gefängnis passiert. „Die hatten viel Platz, und was mich am meisten entsetzt hat, war der Begriff Umschluss“, so Pflieger. Die RAF-Häftlinge konnten stundenlang bei offenen Zellentüren zusammensitzen – und sich ungestört austauschen: über ihre Prozessstrategie ebenso wie über mögliche Anschlagspläne.

Warum das alles?

Der eigentliche Prozess kommt in Stammheim Mitte der 1970er-Jahre derweil kaum voran. StZ-Journalist Werner Birkenmaier beschließt, nicht mehr jeden Verhandlungstag persönlich zu verfolgen. Neben der Frage, wie das Verfahren ausgehen würde, beschäftigt ihn vor allem eine weitere: Was sollte das alles überhaupt? „Die Motivation, etwas verändern zu wollen – ja, die habe ich verstanden. Aber die Gewalt?“ Für Birkenmaier befand sich die Bundesrepublik auf dem Weg der Erneuerung – weg vom Nationalsozialismus, hin zu einer demokratischen Gesellschaft. „Zwanzig Jahre nach dem NS-Massensterben – dass da schon wieder gemordet werden soll, da habe ich einfach aufgehört zu verstehen.“

Anfänglich habe er die Gefahr der Gruppe unterschätzt, erzählt Birkenmaier. Und auch heute sei es noch schwierig, die Terrorgruppe politisch einzuordnen. „Irgendwer hat mal gesagt, was die gemacht haben, war linker Faschismus. Aber ich würde sagen: Das war einfach Irrsinn. Ich bin da innerlich ausgestiegen.“

Erst zwei Jahre nach der Anklageverlesung in Stammheim und insgesamt 192 Verhandlungstagen fällt das Urteil: lebenslange Haft. Ein Urteil, dem sich die Angeklagten durch Suizid entzogen haben.

„Gudrun Ensslin – Terror. Haft. Tod“

Podcast
Mehr über die Entstehung der RAF und die politische Lage der jungen Bundesrepublik gibt es auch in unserem StZ-Podcast „Gudrun Ensslin – Terror. Haft. Tod“ zu hören. Er ist auf allen gängigen Plattformen sowie auf www.stuttgarter-zeitung.de/raf-podcast kostenlos abrufbar. Die neuen Folgen erscheinen jeweils mittwochs.

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