Ein Anwalt der Nebenklage hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für Verena Becker gefordert.

Stuttgart - Im RAF-Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat ein Anwalt der Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe für Verena Becker gefordert.

 

Es gebe eine Reihe von Indizien, die dafür sprächen, dass Becker selbst die Schützin des Mordanschlags im Jahr 1977 war, sagte Nebenklagevertreter Matthias Rätzlaff am Montag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Unabhängig davon sei sie jedenfalls als Mittäterin zu verurteilen, da sie sich innerhalb der Rote Armee Fraktion „mit Vehemenz“ für die Ausführung des Attentats eingesetzt habe.

Die beiden weiteren Nebenklagevertreter stellten keine eigenen Anträge.

Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche eine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe beantragt.