Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback Revision eingelegt.

Stuttgart - Das Urteil im RAF-Prozess um das Buback-Attentat kommt vor den Bundesgerichtshof. Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback Revision eingelegt, wie ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch sagte. Die 59 Jahre alte Angeklagte war am Freitag vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

 

Der Angeklagten, die früher bereits wegen einer anderen Tat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sollten laut OLG zweieinhalb Jahre der vierjährigen Freiheitsstrafe als „Härteausgleich“ angerechnet werden. Doch nun kann der Richterspruch vorerst nicht rechtskräftig werden. Der BGH wird prüfen, ob es im Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsfehler gibt.

Das Gericht entschied, Becker habe „psychische Beihilfe“ zu dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter „mitbestimmt“ und die Täter in ihrem Tatentschluss „wissentlich und willentlich“ bestärkt habe. Rechtsanwalt Euler sagte: „Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht.“