Nach Ansicht von Ralf Kusterer wäre nur ein kompletter Lockdown kontrollierbar. „Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar“, so der Chef der Polizeigewerkschaft.

Stuttgart - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Baden-Württemberg halten weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3-G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar.

 

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Wie die Unternehmen „3G“ umsetzen

„Niemand trägt ein Schild um den Hals ‚Ungeimpft’. Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?“, sagte der DPolG-Chef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.

„Grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei“

Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze, sagte Kusterer. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen: „Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar.“ Die Polizei werde nur Stichproben machen können. „Wir werden irgendwann eine Maßnahme treffen müssen, die für alle flächendeckend gilt“, sagte auch GdP-Landeschef Hans-Jürgen Kirstein. Ausgangssperren für Ungeimpfte ergäben „auch aus gesellschaftspolitischer Sicht keinen Sinn“.

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte DPolG-Landeschef Kusterer. „Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.“ Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.