Vier Monate nach dem Tod zweier Frauen sitzen die Verdächtigen immer noch in der Vollzugsanstalt. Jetzt stellt sich heraus: Der Unfallfahrer wollte sich die U-Haft ersparen.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Der 20. März hat sich tief in das Gedächtnis vieler Ludwigsburger eingebrannt. An diesem Tag starben die 23-jährige Merve und ihre 22-jährige Freundin Selin in der Schwieberdinger Straße in ihrem Auto. Ein Raser, der mit einem anderen Fahrer mutmaßlich ein illegales Rennen austrug, soll den Wagen gerammt haben – die Polizei ermittelt seitdem.

 

Jetzt stellt sich durch eine Nachfrage dieser Zeitung heraus, dass der 32-jährige Unfallfahrer beantragte, sich durch die Zahlung einer Kaution die Untersuchungshaft zu ersparen.

In schweren Fällen drohen bis zu 15 Jahren Haft

Über die Höhe der Summe, die dem Haftrichter angeboten worden sei, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Doch der Versuch scheiterte. „Der Haftbefehl wurde erlassen und in Vollzug gesetzt“, teilt die Erste Staatsanwältin Stefanie Ruben mit.

 Bei Taten mit Todesfolge gilt es als unwahrscheinlich, dass Gerichte die Haft gegen eine Kaution aussetzen. Insbesondere die Fluchtgefahr, aber auch das Risiko einer Wiederholung werden im Einzelfall berücksichtigt. Auch die Schwere der Tat fließt bei der Beurteilung ein. Für ein Straßenrennen mit Todesfolge droht Tätern eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – in besonders schweren Fällen bis zu 15 Jahren.

Ermittlungen laufen

Die Emotionen rund um den Tod der zwei Frauen wiegen schwer – die beiden lebensfrohen Freundinnen wurden jäh aus dem Leben gerissen. Merve wollte wenige Wochen später heiraten. Die Indizien am Tatort sprechen bislang dafür, dass der PS-starke Wagen des Verdächtigen sich viel zu schnell der Stelle näherte, an der die beiden Frauen von einer Tankstelle aus auf die innerörtliche Straße abbogen. Wie schnell genau – das werden Sachverständige vor Gericht zu rekonstruieren versuchen.

Die Anteilnahme nach dem tödlichen Zusammenstoß war groß. Foto: Simon Granville

Vier Monate sind nun schon nach dem schrecklichen Zusammenstoß vergangen. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage mitteilt, dauern die Ermittlungen der Polizei immer noch an. Erst wenn der Abschlussbericht vorliege, werde darüber entschieden, ob es zu einer Anklage kommt.

Für die beiden Tatverdächtigen, den 32-jährigen Fahrer des Unfallwagens und den anderen Teilnehmer des Rennens, einem 34-Jährigen, heißt es, sich in Geduld zu üben. Ebenso wie für die Angehörigen der Getöteten, die eine Bestrafung der mutmaßlichen Täter fordern.

Eine feste Frist für die Ermittlungen der Polizei gibt es in diesem Fall nicht, sagt Stefanie Ruben. Das kann Auswirkungen auf die Untersuchungshaft haben. Denn die maximale Dauer von einem Jahr gilt nur, wenn die Person wegen Wiederholungsgefahr in Haft sitzt.

Bisher stützten sich die Untersuchungshaftbefehle aber nur auf Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter müssten fortlaufend prüfen, ob es noch nötig sei, die Haft fortzusetzen – „insbesondere, ob der Vollzug noch verhältnismäßig zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe ist“.

Nach sechs Monaten prüft das Oberlandesgericht die U-Haft

Nach sechs Monaten U-Haft untersucht laut Stefanie Ruben das Oberlandesgericht Stuttgart, ob die Tatverdächtigen freizulassen sind. Diese sogenannte besondere Haftprüfung werde in Abständen von drei Monaten wiederholt. „Für die Dauer der Hauptverhandlung ruht die Frist.“

In den sozialen Netzwerken stellte sich zwischenzeitlich die Frage, warum der 34-jährige zweite Tatverdächtige nicht auch sofort nach dem Ereignis inhaftiert wurde. Er hat zwar nicht das Unfallauto gefahren, soll aber am mutmaßlichen Rennen beteiligt gewesen sein. Offenbar fehlte zunächst der Beweis eines dringenden Tatverdachts, erklärt die Staatsanwältin Ruben. Die polizeilichen Ermittlungen hätten einen solchen Verdacht erst später erbracht.