An der Unfallstelle erinnern immer noch einige Pflanzen und eine Kerze an die getöteten Merve und Selin. Foto: Simon Granville
Im Rasermord-Prozess schilderte die Lebensgefährtin des Angeklagten am vierten Verhandlungstag die Tatnacht – teils so widersprüchlich, dass der Richter sie eindringlich warnte.
Henning Maak
10.12.2025 - 16:56 Uhr
Es dürfte nicht viele Prozesse am Landgericht Stuttgart gegeben haben, in denen der Richter einen Zeugen so häufig und so eindeutig vor einer Falschaussage und den damit verbundenen Folgen warnt wie im Ludwigsburger Rasermord-Prozess. „Haben Sie in der Zeitung gelesen, dass in einem Verfahren vor einer anderen Strafkammer hier am Landgericht ein Zeuge direkt im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage festgenommen wurde?“, fragte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann am Mittwoch eine 36-jährige Frau, die sich mehr als zwei Stunden lang den Fragen der Prozessbeteiligten stellen musste.
Die 36-Jährige bezeichnet sich als Lebensgefährtin des wegen Mordes angeklagten G. Im Februar dieses Jahres sei man getrennt gewesen, zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg am 20. März dieses Jahres, bei dem zwei junge Frauen ums Leben gekommen waren, dann aber wieder zusammen gewesen.
Kleeblatt-Emojis für Autobilder
Anfangs erklärte sie, ihr sei nicht aufgefallen, dass der Angeklagte G. ein Faible für schnelles Fahren habe. Dann hielten ihr die Richter Passagen aus Chat-Nachrichten mit ihrem Ex-Mann und mit dem Angeklagten G. vor, in denen Sätze gefallen waren wie: „Hör mit dem Scheiß auf, du bist keine 18 mehr. Willst du dein Leben aufs Spiel setzen? Die anderen Insassen haben Angst.“ In einem anderen Chat hieß es: „Ich habe ihn gefragt, ob er lebensmüde ist, weil ich das nicht feiere.“
Am Tattag, dem 20. März, sei sie zusammen mit dem Angeklagten G. in Stuttgart gewesen. Am Abend habe er sie zu Hause abgesetzt und sei weitergefahren, da er sich noch mit seinem Bruder I. und seinem Cousin K. habe treffen wollen. Um kurz vor 20 Uhr habe sie ein Foto mit zwei schwarzen Limousinen auf einem Parkdeck und ein Video von G. bekommen, in dem beide Fahrzeuge Gas geben und beschleunigen. Dies habe sie mit dem Wort „geil“, einem Kleeblatt-Emoji und betenden Händen kommentiert.
Gegen 20.10 Uhr habe sie einen Anruf von G. erhalten, in dem er sie nur gebeten habe, zur Aral-Tankstelle in der Schwieberdinger Straße zu kommen. Als sie dort sein beschädigtes Auto gesehen habe, sei sie in Panik geraten und habe ihn auf der anderen Straßenseite entdeckt. Er habe geweint, sie habe ihn in den Arm genommen.
Über den Unfall und die Hintergründe sei laut ihrer Aussage nicht im Detail gesprochen worden. Dem hielt ein Richter entgegen, dass der Angeklagte G. ihr gegenüber Folgendes gesagt haben soll: „Was passiert ist? Ich bin gefahren und ich war zu schnell. Ich habe zwei Menschen umgebracht.“
Für wenig glaubhaft hielten die Richter auch die Aussage der Zeugin, sie habe in der Woche nach dem Unfall in der Familie des Angeklagten nicht wegen des genauen Hergangs nachgefragt. „Es gab mehr als 800 Nachrichten zwischen Ihnen“, hielt ihr ein Richter vor. Da sei es nur um die Kommentare in den sozialen Medien und um ihre Beziehung zu G. gegangen, meinte die Frau.
Die 36-Jährige blieb trotz Warnungen des Richters jedoch dabei: Alles, was sie bei der Polizei gesagt habe, sei richtig gewesen. Sie betonte zudem, niemand von der Familie der Angeklagten sei auf sie zugekommen und habe mit ihr darüber gesprochen, wie sie vor Gericht auszusagen habe.
Die Angeklagten beim Prozessauftakt, Foto: LICHTGUT
Ein weiterer Zeuge und weitere Zweifel
Wenig Glauben schenkten die Richter auch den Aussagen eines 25-Jährigen, der ein paar Monate in der Firma des Angeklagten gearbeitet hatte und ebenfalls nichts von den Hintergründen des Unfalls gehört haben wollte. „Von einem Autorennen wurde nie gesprochen“, sagte er. Es sei immer nur die Rede von einem Unfall gewesen. Näheres habe er auch bei einem Treffen in einer Moschee nicht erfahren, wo sich die Familie am späteren Abend des 20. März getroffen hatte. Später räumte er ein, in den sozialen Medien von einem Autorennen gelesen und nachgefragt zu haben.
Rechtsanwalt Fatih Zingal, der die Interessen der Familie einer der getöteten Frauen vertritt, fragte den 25-jährigen Zeugen, ob er einen Nahestehenden der getöteten Frau kontaktiert habe – und zwar nachdem der Angehörige im Fernsehen aufgetreten war. Der Zeuge erklärte, er habe ihm „eine normale Verwarnung“ ausgesprochen und gesagt, er solle nicht schlecht über seinen Arbeitgeber reden. Angst müsse dieser deswegen aber nicht haben.
Der dritte und vierte Prozesstag haben eines gezeigt: Die Zeugen, die den Beschuldigten nahe stehen, sind mindestens schmallippig. Laut Richter kratzen sie am Bereich des Straftatbestands der uneidlichen Falschaussage vor Gericht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Prozess wegen Mordes und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gegen zwei Brüder und deren Cousin noch einige weitere Verfahren nach sich ziehen wird.