Raserprozess Ludwigsburg Gaspedal war noch 1,5 Sekunden vor Aufprall durchgedrückt

Die Erinnerung an die beiden jungen Frauen Merve und Selin wird am Unfallort wachgehalten. Foto: Simon Granville)

Das illegale Autorennen, bei dem zwei junge Frauen in Ludwigsburg ums Leben kamen, verlief mit extremen Geschwindigkeiten. Das Gericht sichtete am Dienstag die Daten des Mercedes.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Wie schnell war der wegen Mordes angeklagte G. am Abend des 20. März auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg unterwegs? Diese Frage fand am Ende des Vormittags am elften Tag des sogenannten Raserprozesses am Landgericht Stuttgart eine Antwort. Der Tachometer maß 157 Kilometer pro Stunde in der Spitze.

 

Bei dem Unfall, der sich um 20.03 Uhr im Abendverkehr ereignete, kamen die 23-jährige Merve und ihre 22-jährige beste Freundin Selin ums Leben. Der schwarze Mercedes der S-Klasse hat vor dem Aufprall auf den Ford Focus der beiden jungen Frauen zwar noch abgebremst – dennoch ereignete sich der Aufprall mit 127 Kilometern pro Stunde. Das ermittelten Techniker des Landeskriminalamts, deren Ergebnisse kurz vor der Mittagspause des Gerichts vorgelesen wurden. Die Sachverständigen räumten eine mögliche Abweichung von etwa vier Prozent ein – an der grundsätzlichen Aussagekraft der Messwerte ändert dies jedoch wohl nichts.

Das Bremsmanöver war zum Scheitern verurteilt

Die Zahlen zeichnen ein drastisches Bild des illegalen Autorennens, das sich der damals 32-jährige G. mit seinem ebenfalls angeklagten, drei Jahre älteren Bruder I. lieferte. Der von den Technikern ausgelesene Recorder belegt: Etwa fünf Sekunden vor der Kollision lag die Geschwindigkeit schon bei rund 125 km/h – und nahm weiter zu.

Besonders schwer wiegt: Das Gaspedal war bis etwa 1,5 Sekunden vor dem Aufprall vollständig durchgedrückt. Das danach eingeleitete Bremsmanöver von G. war offenbar – bei einer solchen Geschwindigkeit – zum Scheitern verurteilt.

Die Polizei nahm in den Tagen nach dem tödlichen Unfall die Spurensicherung vor – auch bei Dunkelheit, wie sie zur Zeit des Zusammenstoßes vorherrschte. Foto: Marjan Murat/dpa

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann mehrere Polizeibeamte als Zeugen geladen. Sie hatten in den Tagen nach dem Unfall den Tatort dokumentiert. Gezeigt wurden unter anderem Videos und Lichtbilder von der Ausfahrt der Aral-Tankstelle sowie von der Strecke, auf der das Rennen stattgefunden hatte.

Dabei wurde deutlich, dass die Sicht für Merve, die mit ihrem Ford Focus aus der Tankstelle fuhr, durch Bäume auf dem Seitenstreifen erheblich eingeschränkt war. Zudem dürfte es in der Dunkelheit kaum möglich gewesen sein, die extreme Geschwindigkeit korrekt einzuschätzen, mit der sich der Mercedes näherte.

Die zwei Hauptangeklagten vor dem Landgericht Foto: Kovalenko

Ein Polizist tastete sich mit dem Dienstwagen vorsichtig vor

Ein Polizist schilderte, wie er sich mit dem Dienstwagen bei der Rekonstruktion des Unfalls vorsichtig in die Gegenfahrbahn vorgetastet habe. Das Linksabbiegen an der Aral-Tankstelle auf die andere Fahrbahnseite galt als nicht ungefährlich, war aber nicht verboten. Die Straßenverkehrsbehörde installierte nach dem Unfall ein Verkehrsschild, das nur noch das Rechtsabbiegen erlaubt.

Bremsspuren konnten die Polizeibeamten nicht sicherstellen. Ganz offensichtlich konzentrierten sich die Beamten bei ihrer Untersuchung eher auf den auswärtigen Bereich der Straße, statt gezielt den unmittelbaren Fahrbahnbereich vor der Aral-Tankstelle abzusuchen. Ob und wann ein Bremsvorgang eingesetzt haben könnte, ist damit bisher nur an den Aufzeichnungen des Recorders aus dem Mercedes von G. abzulesen. Der datiert den Beginn des Bremsvorgangs auf eine bis 1,5 Sekunden vor dem Aufprall.

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